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2. Zoll und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Stenerstellen.
Im Königreich Preußen.
In Berlin ist unter der Bezeichnung „Königliche Post-Zollabfertigungsstelle IV“ eine
weitere Post-Zollabfertigungsstelle errichtet worden. Derselben sind die gleichen Abfertigungsbefugnisse
beigelegt wie den zu Berlin bereits bestehenden drei Post-Zollabfertigungsstellen.
In Dauborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein ist ein Steueramt l. errichtet
worden. Das in demselben Bezirk belegene Steueramt l. zu Hadamar ist in ein Steueramt ll. umge-
wandelt und demselben die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über beim Ausfertigungsamte
bereits speziell revidirtes Kokosgarn ertheilt.
Das Steueramt l. zu Möckern im Bezirk des Hauptsteueramts zu Burg ist in ein Steueramt II.
und die Steuerämter II. zu Koberwitz im Hauptsteueramtsbezirk Breslau 1 und zu Strasburg U. M.
im Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau sind in Steuerämter lI. umgewandelt worden.
Dem Steueramt l. zu Rawitsch im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lissa ist die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Wein, sowie zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine und
Moste auf ihre Eigenschaft als solche beigelegt.
Das Steueramt I. zu Erxleben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt ist nach Eils-
leben in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden.
Das Steueramt I. zu Altona (Rainweg 6) im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona und das
Steueramt ll. zu Beelen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rheine sind aufgehoben.
Es sind verbunden worden die bisher selbständigen Zuckersteuerstellen:
zu Prenzlau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Prenzlau mit diesem Hauptsteueramt,
zu Eckersdorf und Nieder-Schwedeldorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde mit
dem Steueramt I. zu Glatz in demselben Hauptamtsbezirk,
zu Peine im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim mit dem Steueramt l. zu Peine in dem-
selben Hauptamtsbezirk, —
zu Ringelheim im gleichen Hauptamtsbezirk mit dem Steueramt I. zu Liebenhalle in demselben
Hauptamtsbezirk,
zu Vlotho im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden mit dem Steueramt l. zu Vlotho in dem-
selben Hauptamtsbezirk,
zu Duisburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Duisburg mit diesem Hauptsteueramt.
Ferner sind verbunden:
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Eilsleben
mit dem Steueramt l. daselbst;
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Langensalza die Zuckersteuerstelle zu Roßleben mit dem Steuer-
amt l. zu Artern;
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Zuckersteuerstelle zu Brehna mit dem Steueramt I.
zu Bitterfeld.
Danach sind zuständig:
das Steueramt l. zu Eilsleben als Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Alleringersleben,
Eilsleben und Ummendorf;
das Steueramt l. zu Artern als Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Artern und Roßleben;
das Steueramt I. zu Bitterfeld als Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Brehna, Landsberg
und Roitzsch.
Es sind vereinigt worden:
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halle die Zuckersteuerstellen zu Alsleben I und IlI und zu
Eisleben,
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg ll die Zuckersteuerstelle zu Staß furt,
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Nordhausen die Zuckersteuerstelle zu Sangerhausen,
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Zuckersteuerstelle zu Zörbig
mit den Steuerämtern 1. zu bezw. Alsleben, Eisleben, Staßfurt, Sangerhausen, Zörbig.