Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1894.

IX

 

Datum
bes

Gesetzes  2c.

 

ll.  K
aub#####tbben

zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.
des

Stücks.

Nr.
bes
Gesetzes.

Seite.

 

1894.

24.  Janr.

24.  —

a1.

4.  Febr.

1894.

März.

1.  Novbr.

17.  Febr

12

5.  April.

 

 

Cesetz.  Sammi.  1894

Gottschimmerbruch  unter  Ueberbrückung  der
Netze,  4)  von  Friedeberg  nach  Tankow  mit
Abzweigung  nach  Wildenow,  5)  von  Friedeberg
  nach  Wugarten,  6)  von  Driesen  nach
Neuteich,  sowie  die  Anwendung  der  dem
Chausseegeldtarife  vom  29.  Februar  1840
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chaussecpolizeivergehen
  auf  diese  Straßen.

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber
lautender  Anleihescheine  der  Stadt  Posen
im  Betrage  von  4  500  000  Mark.

Statut  für  den  Haffdeichverband  im  Memeldelta.


Allerh.  Erlaß,  durch  welchen  der  Gemeinde
Ostrach  im  Oberamtsbezirk  Sigmaringen  das
Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Ausführung
der  geplanten  Quellwasserleitung  erforderliche
  Grundcigenthum  zu  erwerben  oder  mit
einer  dauernden  Beschränkung  zu  belasten.

Konzessionsurkunde  für  die  Aktiengesellschaft

der  Pfälzischen  Nordbahnen,  betr.  den
Bau  und  Betrieb  der  auf  das  Dreußische
Staatsgebiet  entfallenden  Strecke  einer  Eisen.
bahn  von  Lauterecken  über  Meisenheim  nach
Staudernheim.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  den  Wegeverband
des  Kreises  Gronau  behufs  Erwerbung  der
zur  Vollendung  des  Baues  der  Landstraße  von
Sibbesse  über  Petze  nach  Segeste  im  Dorfe
Petze  erforderlichen  Grundstücke.

Verordnung,  betr.  die  Tagegelder  und  Reisekosten
  der  Mitglieder  von  Schätzungs.
ausschüssen.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  die  evangelische
Kirchengemeinde  zu  Groß.Goltern  im
Kreise  Linden,  Land,  zum  Erwerbe  des  zur
Anlegung  eines  neuen  Begräbnißplatzes  erforderlichen
  Grundeigenthums.

 

31.

1

 

96  5.

 

19.
Nr.  5.

20.
Nr.  6.

180.
Nr.  2.

20.
Nr.  7.

20.
Nr.  8.

36.
Nr.  1.