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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu bezsiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. April 1894. 6 GW 16.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Abändeiung des ,
8. 3 der #.. Bollorund, Sieuer eni — Abandd ung # 2. Konsulat Wesen: Exeguatur-Ertheilung 93
des Konten-Regulativs in betreff des Artikels „künstliche 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Zihne“"; — Bestellung eines Stations Kontro örs; — März 18444 2924
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der 4. Palizei Wesen: Ausweisung von Ausländern aus den
Zoll, und Steuerstellen. Seite 91 Meichsgeblet " 96
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. März d. J. beschlossen:
im §. 3 der Branntwein-Gebühren-Ordnung (Central-Blatt für 1892 S. 423) unter h 2 .
vor dem Worte „Eisenbahnstation“ einzuschalten
„erlaubten Schiffsladestelle oder“
und vor dem Worte „Station“ einzuschalten
„Ladestelle oder“,
sodaß die Bestimmung folgende Fassung erhält:
6) von Branntweinsendungen, die auf der am Orte des Betriebes oder Lagers befindlichen
erlaubten Schiffsladestelle oder Eisenbahnstation ankommen oder abgehen und unter amtlicher
Aufsicht von oder nach dieser Ladestelle oder Station übergeführt werden.
Berlin, den 11. April 1894
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
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