Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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strafrechtliche  Verfolgung  w'igen  einzelner  Verfolgung  und  Aburtheilung  des  Ausgedieser
  strafbaren  Haudlungen  nicht  eintrete,  lieferten  die  in  der  Zusicherung  begriffenen
so  dürfen  die  Gerichte  bei  der  strafrechtlichen  Reate  nicht  berück  sichtigen.

Gegeben  Schloß  Berg,  den  16.  Mai  1868.

Lud  wig.

Fũrst  von  Hohenlohe,  v.  Ufretzschner.  v.  Gresser.  v.  Schlör.  Frhr.  v.  Pranchh.

v.  Lutz.  v.  Hörmann.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:
der  Generalsecretär  des  Staatsrathes,
Seb.  von  Kobell.