Mandate des Reichskammergerichtes aus, die ein rechtmäßiges
Verfahren gegen Crell verfügten. Schließlich aber tat man den
ganz unglaublichen Schritt, die Akten an den Wiener Reichs—
hofrat einzusenden, der natürlich hier in keinerlei Weise zuständig
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Kopf des Kanzlers Dr. Nicolaus Crell.
Nach einem gleichzeitigen anonymen Kupferstich.
war. Da man aber in Wien doch nicht Lust hatte, das Argernis
eines so rechtlosen Verfahrens auf sich zu nehmen, so stellte der
Administrator die Sache der böhmischen Appellationskammer in
Prag zu, die nun schon gar nichts mit einem solchen Rechtsfall
zu schaffen hatte. Daß man überhaupt dem Kaiser unterstehende