Full text : Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches. (1906)

12  I.  Die  Gründung  des  Norddeutschen  Bundes  u.des  Deutschen  Reiches.

eingeräumt,  aber  auch  Württemberg  und  Baden  wurden,  wenn
auch  in  geringerem  Maße,  Sonderrechte  zugestanden.  Das
wichtigste  aber  war,  daß  den  vier  süddeutschen  Staaten  die
Möglichkeit  gegeben  ward,  durch  einen  gemeinsamen  Widerspruch
eine  jede  Änderung  der  Verfassung  und  damit  auch  jede  Erweiterung
  der  Zuständigkeit  des  Bundes  zu  verhindern.  Manchem
treuen  Patrioten  kostete  es  schwere  Überwindung,  im  norddeutschen
  Reichstage  den  dadurch  bedingten  Änderungen  der
Bundesverfassung  zuzustimmen.  Schien  doch  dem  Partikularismus
  dadurch  wieder  ein  großer  Spielraum  eingeräumt  zu  sein.
Und  doch  erwies  auch  hier  der  große  Kanzler  sich  als  der
weitblickende  Staatsmann,  der  nicht  in  Paragraphen  einer
Verfassungsurkunde,  sondern  in  der  Treue  und  Vaterlandsliebe
der  Fürsten  und  des  Volkes  die  festesten  Stützen  des  Reiches
erkannte.  Er  wußte  es  auch  zu  würdigen,  welchen  Wert  es
nicht  nur  für  das  Seelenleben  des  deutschen  Volkes,  sondern
auch  für  die  Stellung  Deutschlands  in  der  Welt  besitzt,  daß
infolge  der  Verfassungsänderungen  nicht  mehr  ein  unpersönliches
Präsidium,  sondern  ein  Deutscher  Kaiser  Deutschlands  Führer
ward,  daß  nicht  der  Deutsche  Bund,  wie  es  anfänglich  beabsichtigt
  war,  sondern  das  Deutsche  Reich  wieder  auflebte.
So  wurden  am  15.  November  1870  die  Verträge  mit  Baden
und  Hessen,  die  gemeinsam  verhandelt  hatten,  am  23.  die  mit
Bayern,  am  25.  die  mit  Württemberg  zu  Versailles  abgeschlossen.
In  dem  Berliner  Vertrage  vom  8.  Dezember  1870  trat  Bayern
den  mit  Württemberg,  Baden  und  Hessen,  und  diese  Staaten
den  mit  Bayern  abgeschlossenen  Verträgen  bei.  Am  1.  Januar
1871  traten  die  Verträge  in  Kraft  und  damit  wandelte  sich
der  Norddeutsche  Bund  in  das  Deutsche  Reich  um.  Am
18.  Januar  fand  nicht  die  Krönung  eines  neuen  Romischen
Kaisers  deutscher  Nation,  sondern  die  Verkündung  des  ersten
Deutschen  Kaisers  in  dem  Schlosse  Ludwigs  XIV.  zu  Versailles
  statt.

Nach  den  Novemberverträgen  des  Jahres  1870  ist  das
Deutsche  Reich  nicht  eine  Neuschöpfung,  sondern  es  ist  nichts
anderes  als  der  erweiterte  Norddeutsche  Bund,  der  nur  vier
neue  Mitglieder  aufgenommen,  sein  Gebiet  erweitert  und
einzelne  Bestimmungen  seiner  Verfassung  geändert  hat.  Diese
Verfassungsänderungen  waren  enthalten  in  den  sehr  umfangreichen
  und  wenig  übersichtlichen  Novemberverträgen,  deren  zum