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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs—
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungebehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
VI. Großherzogthum Moecklenburg-Schwerin.
1. Boizenburger Stadt- und Hafen-
bahn.
2. Wismar-Karower Eisenbahn.
Subaltern= und Unterbeamte.
Zugführer, Schaffner, Brem-
ser, Weichensteller, Strecken-
wärter.
37 Jahre.
37
Vorstand der Boizenburger
Stadt- und Hafenbahn zu
Boizenburg a. E.
Großherzogliche General=
Eisenbahndirektien zu
Schwerin.
VII. Großherzogthum Sachsen.
1. Feldabahn.
2. Weimar - Berka - Blankenhainer
Eisenbahn.
Zugführer, Expedienten (Sta-
tionsvorsteher), Büreau-
und Expeditionsgehülfen.
Zugführer, Schaffner (zug-
führender), Weichensteller,
Bremser, Bahn- und andere
Wärter, Wächter.
40 Jahre.
40
Betriebsverwaltung der Felda-
bahn zu Dermbach.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst in
dieser Beziehung,
insbesondere be-
züglich der Er-
mittelung der Mi-
litäranwärter be-
stehenden und noch
k erlassenden
orschriften in
Anwendung zu
bringen (vergl. das
Publikandum vom
22. September
1882, betreffend
die im Bundes-
rath vereinbarten
Grundsätze für die
Besetzung der
Subaltern= und
Unterbeamten-
stellen bei
Reichs-- und
Staatébehõrden
mit Militäran=
wärtern).
den
Stationsaufseher,
Stationswärter
(letztere lediglich
im Stationsdienst
und Expeditions-
dienst beschäftigte
Beamte) sind zu
zwei Dritteln,
alle übrigen Sub-
altern= und Un-
terbeamtenstellen,
für welche besov-
dere hechusche
Keuntnisse nicht
erforderlich sind,
ausschließlich
mit Militärs zu
besetzen.