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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. März 1896. X 13.
Znhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Zuweisung des Kaiser 8. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Er-
Wilhelm-Kanals dem Bezirke des Seeamts in öleneburg theiilnngagagagaga 88
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2,qu-mdekeue-.WesmzJährijche Revis-tosen der 4. Polizei.Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Brennsteuer-Vergütungssaee 87 Reichsgebiet.. 88 Tabelle ist seperat einzulesen
1. Marine und Schiffahrt.
Auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877
(Reichs-Gesetzbl. S. 549) hat der Bundesrath beschlossen,
den Kaiser Wilhelm-Kanal dem Bezirke des Seeamts Flensburg zuzuweisen.
Berlin, den 19. März 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
2. Zoll-- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage den folgenden Beschluß gefaßt:
Die im §. 43c Absatz 2 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887 und 16. Juni 1895 vorgeschriebene
Revision der Brennsteuervergütungssätze wird jährlich im Laufe des Quartals Juli —September
vorgenommen. Die hierbei sich ergebenden, sofort zu veröffentlichenden Aenderungen der
Vergütungssätze treten am 1. April des folgenden Jahres in Kraft.
Berlin, den 26. März 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
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