3. Militär - Wesen.
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Die an die Stelle der Anlage 1 zu §. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 getretene neue
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich (Anhang zu Nr. 13 des Central-Blatts
von 1895 S. 69 ff.) wird für den Bereich des V. Armeekorps (17. und 18. Infanterie-Brigade) in den
Spalten: „Infanterie-Brigade“ und „Landwehrbezirke“ berichtigt, wie folgt:
Infanterie- ·
Prigade Landwehrbezirke Bemerkungen.
Görlitz.
Beüirt 8 Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 17. Infanterie-Brigade,
17. der 2. Bezirk dem Kommandeur der 9. Kavallerie-Brigade im Frieden
Sprottau. unterstellt.
2. Bezirk. Neufalz a. O.
Lauban.
Jauer.
18. Liegnitz.
Hirschberg.
In der Zusammensetzung der Landwehr-Bezirke tritt eine Aenderung nicht ein.
Die vorstehenden Aenderungen sind vom 1. April d. J. ab in Wirksamkeit getreten.
Berlin, den 2. April 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
4. Polizei = Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
S Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde, welche die Datum
2— Grund des
— der Bestrafun Ausweisung Auswelsungs-
r der Ausgewiesenen. ung. beschlossen hat. beschlufses.
r—
. 2. 4. . 6.
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs:
I.] Wilhelm Julius geboren am 12. März 1866 zu Lobositz,schwerer DiebstahlKöniglich sächsische Kreis18. Februar
Ullrich, Geschäftsl Böhmen, ortsangehörig zu Grünwald, hauptmannschaft d. J.
J
gehülfe,
1
Bezirk Gablonz, ebendaselbst,
N3. März 1888),
l
ß Jahre Zuchthaus,
aut Erkenntniß vom
Dresden,
TABELLE IST SEPERAT EINZULESEN UND TABELARISCH EINZUFÜGEN