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2. Die vorgeschriebene Anzeige eines Unfalls ist von dem der verunglückten Person unmittelbar
vorgesetzten Beamten an das Kaiserliche Kanalamt zu erstatten. Dieses hat den Unfall in
das von ihm zu führende Unfallverzeichniß einzutragen, die Vornahme der erforderlichen
Untersuchung zu veranlassen und die Vergütung für den Bevollmächtigten der Krankenkasse
festzusetzen.
Berlin, den 15. April 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
3. Militär-Wesen.
Die an die Stelle der Anlage 1 zu 8. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 getretene neue
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich (Anhang zu Nr. 13 des Central-Blatts
von 1895 S. 69 ff.) wird für den Bereich des XIII. (Königlich württembergischen) Armeekorps in den
Spalten: „Infanterie-Brigade“ und „Landwehrbezirke“ geändert, wie folgt:
anterie-
nre Landwehrbezirke Bemerkungen.
51.
(I. 1. Bezirk.Caln. .. ..
König- Stuttgart. Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 51. Infanterie--Brigade
lich 8 I(I. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk dem Kommandeur der
Würt- Reutlingen. 26. Kavallerie-Brigade (1. Königlich Württembergischen) im Frieden
tember!. Bezirk. Horb. unterstellt.
gische.) Nottweil.
52.
(2. 1. Bezirk. Leonberg. .- . · ·
König- Ludwigsburg. Der l. Bezirk ist dem Kommandeur der 52. Infanterie-Brigade
ch 4 (2. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk dem Kommandeur der
Würt- 13. Feldartillerie-Brigade (Königlich Württembergischen) im Frieden
tember 2. Bezirk Heilbronn. unterstellt.
gische.) bal.
“ Mergentheim.
König= 1l. Bezirk. Ellwangen. Der l. Bezirk ist dem Kommandeur der 53. Infanterie-Brigade
lich Gmünd. (3. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk dem Kommandeur der
Würt-- — ——— — ——27. Kavallerie-Brigade (2. Königlich Württembergischen) im Frieden
tember 2. Bexirk Ulm. unterstellt.
gisch.) zirt. Eßlingen.
54. Ravensburg.
(4. Königlich Biberach.
Württembergische.) Ehingen.
In der Zusammensetzung der Landwehrbezirke tritt eine Aenderung nicht ein.
Die vorstehenden Aenderungen sind mit dem 1. April d. J. in Wirksamkeit getreten.
Berlin, den
15. April 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher. DIE TABELLE IST SEPERAT EINZULESEN UND ZU BEARBEITEN