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3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Steueramt lI. zu Wassenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Kaldenkirchen ist auf-
gehoben worden.
Zu Oschersleben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt ist eine selbständige Zucker-
steuerstelle errichtet worden, welche für die daselbst neuerrichtete Melasse-Entzuckerungsanstalt zuständig ist.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptzollamt zu Skalmierzyce die unbeschränkte Befugniß zu zollamtlichen Abfertigungen
im Eisenbahnverkehr,
dem Steueramt I. zu Coepenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz, welches für die Firma Anton & Alfred
Lehmann zu Nieder-Schönweide eingeht,
dem Hauptsteueramt zu Trier die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 221
22g 1 und 228g 2 und der Anmerkung zu 22f und g, sowie von Waaren der Nummern 414 5 und
414 6 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifnummern,
dem Steueramt I. zu Tangermünde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal die Befugniß,
Begleitscheine II über Getreide zu erledigen und die auf Begleitschein I für die Firma Fr. Meyers Sohn
in Tangermünde mit der Bestimmung demnächstiger Wiederausfuhr eingehenden ungesärbten, unbedruckten,
m **s leinenen Säcke zu einem andern als dem höchsten Satze der betreffenden Tarifposition
abzufertigen,
dem Nebenzollamt lI. zu Cranenburg im Bezirk des Hauptzollamts zu Cleve die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden,
zur Ausfuhr bestimmten Begleitscheingüter und
dem Steueramt I. zu Schönebeck im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg II die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über ungefärbtes 2c. Kokosgarn, welches unter Kollo= oder Raum-
verschluß eingeht.
Im Königreich Bayern.
Das Nebenzollamt II. zu Winkel a. J. im Bezirk des Hauptzollamts zu Rosenheim ist nach
Fall verlegt worden.
Im Großherzogthum Baden.
Der Steuer-Einnehmerei zu Hugstetten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Freiburg ist die
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I und zur Ausfertigung von Versendungsscheinen J
und II über Tabacksendungen nach bezw. aus den daselbst befindlichen Privatlagern für unversteuerten
inländischen Taback beigelegt worden.
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg.
Die Befugniß der Zollabfertigungsstelle Sternschanze zur Erhebung der Stempelsteuer von im
Bundesgebiet gefertigten Spielkarten und zur Abstempelung der letzteren ist zurückgezogen worden.
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