Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 11. d. M. beschlossen: 
1. Ueber erledigte Tabackversendungsscheine II sind Einzelerledigungsscheine nach dem anliegenden 
Muster auszustellen und alsbald nach der Erledigung dem Ausfertigungsamt zu übersenden. 
Die gemäß §. 28 Ziffer 13 der Dienstvorschriften zum Tabacksteuergesetze auszustellenden Er- 
ledigungsscheine (Muster 15) erhalten die Bezeichnung als Erledigungsscheine für Versendungs- 
scheine über inländischen Taback. Die Ausfertigung beider Arten von Erledigungsscheinen 
hat nach den Vorschriften im §. 53 Absatz 1 und 2 des Begleitschein-Regulativs zu erfolgen. 
2. Auf die Kontrole der erledigten Tabackversendungsscheine I und ll finden die Vorschriften des 
§. 60 des Begleitschein-Regulativs mit der Maßgabe Anwendung, daß die Mittheilung der er- 
ledigten Versendungsscheine an die Direktivbehörden der Ausfertigungsämter in der Regel 
sechs Monate nach Schluß des Erntejahres, in dem die Versendungsscheine erledigt worden 
sind, zu erfolgen hat. 
Berlin, den 23. Juni 1896. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Koerner. 
  
Muster. 
Erledigungsschein 
für Versendungsscheine II über inländischen Taback. 
Das unterzeichnete Haupt-Sterer-Amt bescheinigt hiermit, daß der am 16. Worember 1896 von dem 
Steter-Amt zu Scährredk ausgeferligte Versendungsschein II über inländischen Taback Nr. 122 am 
295. November 1896 eingegangen und in das Versendungsschein-Empfangsregister unter Nr. 213 einge- 
tragen worden ist. 
Die darin überwiesene Tabacksteuer im Betrage von 217,590 J—., in Worten Zie# hundert 
siebeelm Alar 50 E., ist hier im Einnahmejournal verbucht worden. 
Elbingꝗ, den 25. November 1896. 
(Beuennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
cöonigliclies Hoaiupt- Steiter- Anit. 
1###, 
(Amtsstempel.) Haupt· Steuer · Amt-Assistent. 
  
3. Kon fsulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Eugen Hildebrandt zum 
Konsul in Tepic (Mexiko) zu ernennen geruht. 
  
  
Dem Kaiserlichen Konsul Anton in Cairo ist auf Grund des F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in 
Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß 
der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Der Kaiserliche Konsul in St. Helena, Saul Salomon, ist gestorben. 
  
Dem zum chilenischen Konsul in Berlin ernannten Herrn Hermann Schmidt ist das Exequatur Namens 
des Roelchs ertheilt worden. 
 
	        
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