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100 cem (nach II Nr. 14a bestimmt), so berechnet man zunächst den Werth von n aus nachstehender
Formel: v
n = 26,67 2 — 100 0 O e)
a)Istm gleich Null oder negativ, so ist sämmtliche Weinsteinsäure in der Form von Wein-
stein in dem Weine vorhanden; dann sind enthalten:
X = 1,2533 c Gramm Weinstein in 100 cem Wein.
6) Istn positiv, so sind enthalten:
Gramm Weinstein in 100 cem Wein.
d) Bestimmung der an alkalische Erden gebundenen Weinsteinsäure.
Die Menge der an alkalische Erden gebundenen Weinsteinsäure wird aus den bei der Bestimmung
der freien Weinsteinsäure und des Weinsteins unter II Nr. 14b und c gefundenen Zahlen berechnet.
Haben b, d unde dieselbe Bedeutung wie dort und ist
a) n gleich Null oder negativ gefunden worden, so ist an alkalische Erden gebundene Wein-
steinsäure in dem Weine nicht enthalten;
Omn positiv gefunden worden, so sind enthalten:
*- 8(—) Gramm an alkalische Erden gebundene Weinsteinsäure in 100 cem Wein.
15. Bestimmung der Schwefelsäure in Weißweinen.
Das unter II Nr. 5 für Rothweine angegebene Verfahren zur Bestimmung der Schwefelsäure
gilt auch für Weißweine.
16. Bestimmung der schwefligen Säure.
Zur Bestimmung der schwefligen Säure bedient man sich folgender Vorrichtung. Ein Destillir-
kolben von 400 cem Inhalt wird mit einem zweimal durchbohrten Stopfen verschlossen, durch welchen
zwei Glasröhren in das Innere des Kolbens führen. Die erste Röhre reicht bis auf den Boden des
Kolbens, die zweite nur bis in den Hals. Die letztere Röhre führt zu einem Liebigschen Kühler; an
diesen schließt sich lustdicht mittelst durchbohrten Stopfens eine kugelig aufgeblasene U-Röhre (sog.
Peligotsche Röhre).
Man leitet durch das bis auf den Boden des Kolbens führende Rohr Kohlensäure, bis alle
Luft aus dem Apparate verdrängt ist, bringt dann in die Peligotsche Röhre 50 cem Jodlösung (erhalten
durch Auflösen von 5 g reinem Jod und 7,5 g Jodkalium in Wasser zu 1 Liter), lüftet den Stopfen des
Destillirkolbens und läßt 100 cem Wein aus einer Pipette in den Kolben fließen, ohne das Einströmen
der Kohlensäure zu unterbrechen. Nachdem noch 5 g yrupdicke Phosphorsäure zugegeben sind, erhitzt
man den Wein vorsichtig und destillirt ihn unter stetigem Durchleiten von Kohlensäure zur Hälfte ab.
Man bringt nunmehr die Jodlösung, die noch braun gefärbt sein muß, in ein Becherglas, spült
die Peligotsche Röhre gut mit Wasser aus, setzt etwas Salzsäure zu, erhitzt das Ganze kurze Zeit und
fällt die durch Oxydation der schwefligen Säure enstandene Schwefelsäure mit Chlorbaryum. Der Nieder-
schlag von Baryumsulfat wird genau in der unter II Nr. 5 vorgeschriebenen Weise weiter behandelt.
Berechnung. Wurden a Gramm Baryumsulfat gewogen, so sind:
X -— 0)7748 a Gramm schweflige Säure (80e) in 100 cem Wein.
Anmerkung 1. Der Gesammtgehalt der Weine an schwefliger Säure kann auch nach dem folgenden
Verfahren bestimmt werden. Man bringt in ein Kölbchen von ungefähr 200 ccm Inhalt 25 cem Kalilauge, die
etwa 56 g Kaliumhydrat im Liter enthält, und läßt 50 cem Wein so zu der Lauge fließen, daß die Pipettenspitze
während des Auslaufens in die Kalilauge taucht. Nach mehrmaligem vorsichtigem Umschwenken läßt man die
Mischung 15 Minuten stehen. Hierauf fügt man zu der alkalischen Flüssigkeit 10 cem verdünnte Schwefelsäure
(erhalten durch Mischen von 1 Theil Schwefelsäure mit 3 Theilen Wasser) und einige Kubikcentimeter Stärkelösung
und titrirt die Flüssigkeit mit ½/80-Normal-Jodlösung; man läßt die Jodlösung hierbei rasch, aber vorsichtig so lange
zutropfen, bis die blaue Farbe der Jodstärke nach vier= bis fünfmaligem Umschwenken noch kurze Zeit anhält.
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