Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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zwischen den Fingerspitzen als feucht bezeichnet werden, so ist die Feststellung des Zuckergehalts 
durch einen zuständigen Chemiker auf Kosten des Anmelders herbeizuführen. 
8. 124. Eine wiederholte Feststellung der Art des Zuckers beim Ausgange desselben findet 
außer in Verdachtsfällen nicht statt. 
b. Feststellung §. 125. Die Feststellung des der Berechnung des Zuschusses zu Grunde zu legenden 
des Jewichs Nettogewichts erfolgt nach den Vorschriften in den §§. 45 bis 54, mit der Maßgabe jedoch, daß 
"s Juckers. statt des durch Abrechnung eines Tarasatzes vom Bruttogewicht berechneten Nettogewichts das 
seitens des Anmelders, Versenders oder Niederlegers angemeldete beziehungsweise für die mit Zucker- 
begleitschein 1 versendete und am Bestimmungsort zum Zuschußlager oder zur Ausfuhr angemeldete 
Zuckermenge das vom Versender im Begleitschein angegebene Nettogewicht zu Grunde zu legen ist, 
wenn dieses hinter dem durch Berechnung ermittelten zurückbleibt. 
Mit der vorstehend angegebenen Maßgabe kann das voramtlich etwa bereits festgestellte 
Nettogewicht der Berechnung zu Grunde gelegt werden. 
e. Versendung. §. 126. Zucker, für welchen die Gewährung eines Ausfuhrzuschusses beantragt ist, darf 
von dem Zeitpunkte der Abfertigung nach den vorstehenden Vorschriften ab nur unter amtlichem 
Verschluß oder unter amtlicher Begleitung versendet werden. 
§. 127. Wenn bei der Ausfertigung eines Zuckerbegleitscheins I der Antrag auf Zuschuß- 
gewährung gestellt worden ist, ist von dem Begleitscheinerledigungsamt über die Erledigung des 
sier 18 Begleitscheins ein Einzelerledigungsschein nach Muster 19 auszufertigen und dem Ausfertigungsamt 
M öohne Verzug zu übersenden. 
Der Einzelerledigungsschein kann auch im Falle einer Beanstandung der Begleitschein- 
erledigung auf Antrag des Begleitscheinextrahenten oder des Empfängers abgesandt werden, sofern 
die Beanstandung sich weder auf die Gattung und die Menge der Zuckerprodukte, noch auf den 
Nachweis der Ausfuhr oder Niederlegung bezieht und der Antragsteller für die etwaigen Ansprüche 
auf Strafe und Kosten Sicherheit bestellt. Bei Beanstandungen mit Bezug auf die Menge der Zucker- 
produkte kann ein Einzelerledigungsschein ausgestellt werden, wenn der Antragsteller ferner erklärt, 
sich mit dem Ausfuhrzuschusse für die bei dem Empfangsamt thatsächlich ermittelten und demnächst 
zur Ausfuhr oder Niederlegung gelangten Zuckermengen begnügen zu wollen. 
§. 128. Wird der Antrag auf Zuschußgewährung erst bei dem Begleitscheinerledigungsamt 
gestellt, so ist der Revisionsbefund des Voramts durch einen in den Spalten 20 bis 25 des Be- 
gleitscheins 1 einzutragenden Nachtragsrevisionsbefund, soweit ein solcher zum Behufe der Fest- 
stellung des Zuschusses erforderlich ist, zu ergänzen. 
§. 129. Im Uebrigen gelten bezüglich der Abfertigung des in Rede stehenden Zuckers die 
Vorschriften der §§. 61 bis 67. 
§. 130. Ueber die Abfertigung von Zucker mit dem Anspruch auf Zuschußgewährung sind 
Muster 20. von den Aemtern Register (Ausfuhrzuschußregister) nach Muster 20 zu führen. 
——. In den betreffenden Abfertigungspapieren sind die Nummern des Ausfuhrzuschußregisters 
u vermerken. 
5. Zahlbar- §. 131. Die Zuschußbeträge sind nach dem Ablaufe jedes Monats, spätestens bis zum 
machung der 15. des folgenden Monats von dem Hauptamt, bei dem oder in dessen Bezirk der Antrag auf 
Zuschüse. Gewährung des Zuschusses gestellt worden ist, bei der Direktivbehörde zu liquidiren. Den Ligqui- 
Muker 21. dationen, welche nach Muster 21 aufzustellen und in einfacher Ausfertigung einzureichen sind, sind 
feteuaufer den etwaigen Befundsbescheinigungen der Chemiker die Ausfuhranmeldungen beziehungsweise 
die Duplikate der Begleitscheine 1 und die Erledigungsscheine oder, wenn der Antrag auf Ge- 
währung des Zuschusses bei dem Begleitscheinerledigungsamt gestellt ist, die Unikate der Begleit- 
scheine 1 beizufügen. 
§. 132. Die Direktivbehörde hat die zu zahlenden Zuschußbeträge festzusetzen und darüber 
Muster 22.. Ausfuhrzuschußscheine nach Muster 22 auszustellen. 
— — An die Stelle der handschriftlichen Unterzeichnung der Scheine durch den Vorstand der 
Direktivbehörde kann der Abdruck des Namenszuges desselben treten. Der Ausfertigungsvermerk 
ist von einem Kalkulaturbeamten handschriftlich zu vollziehen, welcher dadurch die Verantwortung 
für die Richtigkeit der Ausfertigung übernimmt. 
Jede Direktivbehörde führt über die von ihr ausgefertigten Ausfuhrzuschußscheine ein den 
Master 23. Zeitraum eines Etatsjahres umfassendes Register nach Muster 23. Die laufende Nummer dieses
	        
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