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c) Raffinadezeltchen (Zucker mit Zusatz von ätherischen Oelen oder Farbstoffen).
Der feste Rückstand kann vernachlässigt werden. Man füllt daher das Normalgewicht der
Probe direkt im 100-Kolben zur Marke auf und nimmt die Filtration erst nachträglich vor.
d) Schaumwaaren (Gemenge von Zucker mit einem Bindemittel, wie Eiweiß, nebst
einer Geschmacks= oder Heilmittelzuthat).
Die meist nur in geringen Mengen vorhandenen Bindemittel (Eiweiß, Gelatine, arabisches
Gummi, Tragantgummi oder Leim) sind mittelst Bleiessig oder Thonerde zu entfernen.
Die zu den Schaumwaaren gehörigen Santoninzeltchen enthalten linksdrehendes santonin-
saures Natron. Es ist deshalb Zusatz von Bleiessig erforderlich, durch welchen die Santoninsäure
ausgefällt wird.
e) Dessertbonbons (Fondants 2c. aus Zucker und Einlagen von Marmelade,
Früchten 2c.).
Die Probe wird mit Wasser gelöst. Bleibt wenig Rückstand, so kann ohne weiteres zur
Marke aufgefüllt werden; andernfalls muß zuvor Filtration erfolgen.
f1) Marzipanmasse und Marzipanfabrikat (Zucker mit gequetschten Mandeln).
Das Material wird zweckmäßig mit kaltem Wasser in einer Porzellanschale zerrieben und
vor der Filtration mit viel Thonerdebrei geklärt. Marzipan ist in der Regel frei von Invertzucker.
8) Cakes und ähnliche Backwaaren.
Man extrahirt den Zucker mit 85= bis 90 gradigem Alkohol, filtrirt durch Asbestfilter und
untersucht das Filtrat, nachdem der Alkohol verjagt worden ist.
h) Verzuckerte Süd= und einheimische Früchte, glasirt oder kandirt; in Zuckerauf-
lösungen eingemachte Früchte (Marmelade, Pasten, Kompots, Gelées).
Soweit das Material fest ist, muß besondere Sorgfalt auf die Herstellung einer Durch-
schnittsprobe von homogener Beschaffenheit, z. B. durch Erwärmen und Verrühren, gelegt werden.
Den Zucker extrahirt man, wie vorstehend bei g angegeben. Es wird in der Regel Invertzucker
vorhanden sein.
C. Zuckerhaltige alkoholische Flüssigkeiten.
Bei der direkten Polarisation wirkt der Alkoholgehalt nicht störend; vor der Inversions=
polarisation muß der Alkohol jedoch verjagt werden.
D. Flüssiger Raffinadezucker.
· Der flüssige Raffinadezucker enthält in der Regel Invertzucker. Die Untersuchung kann
sich darauf beschränken, daß mindestens ein Zuckergehalt von insgesammt 75 Prozent vorhanden ist.
Schlußbestimmung.
Ueber jede Untersuchung ist der Amtsstelle, welche die Probe eingesendet hat, eine schriftliche
Befundsbescheinigung zu übermitteln, welche außer der genauen Bezeichnung der Probe Angaben
über die Art und das Ergebniß der stattgehabten Ermittelungen und den aus denselben berechneten
prozentualen Zuckergehalt zu enthalten hat.