Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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189 Diie Revision übernehmen:) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Abmeldung. AmZö[n) 6 
Auszug aus dem Zuckerbegleitschein 1 (Niederlageschein). 
für im freien Verkehr befindlichen Zucker mit dem Anspruch auf Ausfuhrzuschuß 
I. für zuckerhaltige Fabrikate aus versteuertem Zucker mit dem Anspruch auf Zuckersteuerver- II. 
Aussuhranmeldung gütung und Ausfuhrzuschuß Anträ d 
für zuckerhaltige Fabrikate aus unversteuertem Zucker - Anspruch auf Ausfuhrzuschuß. ntrage un 
Bemerkungen 
U□. 
Knh Art und Menge der Zuckerpro dukte bezw. zuckerhaltigen Fabrikate des Waaren- 
N nach der noch nicht geprüften Angab disponenten 
ame - - .· Angabe, 
S Angabe des Anmelders. nach stattgehabter amtlicher Ermittelung. 5, nßg - (Anmelders, 
2 und 1 * Menge. Mengee. Der welchem Begleitschein- 
"- Wohn- — 5 Nettogewict Nettogewicht, 1 verrcnung vermie Extrahenten, 
. 1 
S ort der des in den .Z · . Zuschusses Waaren— 
2 5 Vrutto- ver Juczer- zucher- Brutto— durch durch bezw. Lezw der angelegt 
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E = # gewicht. zucker= Fabrikaten gewicht. gung abzug zu runde, der an- 
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J S · haltenen Zucker- : 
4 2 Fabrlkate. JZucers. 1 tes. tes.Pwicht. gewinl r n 
— * 7 ks 1/ " kg u k8 ½% ku 1 1% ka 1 1½%, ku 1/1% ku 1/0 * " 
1. 1 2. 3. .5 6. 8 9 10. 1 12 13 11. 15. 16. 
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« Begleitschein 
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Ich Unterschriebener der melde dem (der) 
Amt (Zuckersteuerstelle) zu vorstehend verzeichnete Zucker— 
produkte (zuckerhaltige Fabrikate aus versteuertem sunversteuertem] Zucker) 
zur Entnahme aus der Fabrik 
Mit dem Vegleutscheln bereinstimmend. 1 zur Abfertigung behufs der Ausfuhr (Niederlegung) mit dem Anspruche 
Niederlage-Register 
(Name und Dienststellung.) 
*) Nur für den Fall des lokalen Bedürfnisses auszufüllen. 
In den Spalten 5, 9 und 20 ist in Abmeldungen bei raffintrtem Zucker die nähere Beschaffenhelt (ob Hut-, Platten-, Würfelzucker, Farin 2c.) und bel Abläufen 
½% 
  
auf Gewährung des Ausfuhrzuschusses (der Zuckersteuervergütung) 
an und hafte für die Richtigkeit der Anmeldung. 
, den ten 189 
(Dleser Vordruck ist zu durchstreichen, wenn das Absertigungspapler nicht als Abmeldung oder 
Ausfuhranmeldung dient.) 
der Quotlent (und zwar entweder mit einer bestimmten Zahl oder nach der Lage unter 70 oder der höheren), in Begleltschein= oder Niederlageschein-Auszügen die Art der Zucker- 
produkte oder zuckerhaltigen Fabrikate in Ueberelnstimmung mit den Angaben in den Begleltscheinen 1 oder Nlederlageschelinen, in Ausfuhranmeldungen über zuckerhaltige 
Fabrikate, die in den letzteren enthaltene Zuckermenge, sowie die Ausfuhrzuschußklasse, deren Satz bestimmungsgemäß zu gewähren ist, und bel Zucker, für welchen Ausfuhr— 
kuschuß gewährt worden ist oder gewährt werden soll, das zur Bezeichnung der betreffenden Klasse Erforderliche anzugeben. 
enntlich zu maphiussuhrzuschüffe, welche gemäß §. 82 Absatz 3 des Gesetzes nach den früheren niedrigen Sätzen gewährt sind, sind durch den Zusatz „nach dem früheren Satze“ 
—. ) Während der Uebergangszell ist hler anzugeben, welche Beträge auf die gemäß &. 82 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zu erhebende Zuschußdlfferenz entfallen. 
 
	        
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