Abgegeben am
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Abmeldung. AmZö[n) 6
Auszug aus dem Zuckerbegleitschein 1 (Niederlageschein).
für im freien Verkehr befindlichen Zucker mit dem Anspruch auf Ausfuhrzuschuß
I. für zuckerhaltige Fabrikate aus versteuertem Zucker mit dem Anspruch auf Zuckersteuerver- II.
Aussuhranmeldung gütung und Ausfuhrzuschuß Anträ d
für zuckerhaltige Fabrikate aus unversteuertem Zucker - Anspruch auf Ausfuhrzuschuß. ntrage un
Bemerkungen
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Knh Art und Menge der Zuckerpro dukte bezw. zuckerhaltigen Fabrikate des Waaren-
N nach der noch nicht geprüften Angab disponenten
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S Angabe des Anmelders. nach stattgehabter amtlicher Ermittelung. 5, nßg - (Anmelders,
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Ich Unterschriebener der melde dem (der)
Amt (Zuckersteuerstelle) zu vorstehend verzeichnete Zucker—
produkte (zuckerhaltige Fabrikate aus versteuertem sunversteuertem] Zucker)
zur Entnahme aus der Fabrik
Mit dem Vegleutscheln bereinstimmend. 1 zur Abfertigung behufs der Ausfuhr (Niederlegung) mit dem Anspruche
Niederlage-Register
(Name und Dienststellung.)
*) Nur für den Fall des lokalen Bedürfnisses auszufüllen.
In den Spalten 5, 9 und 20 ist in Abmeldungen bei raffintrtem Zucker die nähere Beschaffenhelt (ob Hut-, Platten-, Würfelzucker, Farin 2c.) und bel Abläufen
½%
auf Gewährung des Ausfuhrzuschusses (der Zuckersteuervergütung)
an und hafte für die Richtigkeit der Anmeldung.
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(Dleser Vordruck ist zu durchstreichen, wenn das Absertigungspapler nicht als Abmeldung oder
Ausfuhranmeldung dient.)
der Quotlent (und zwar entweder mit einer bestimmten Zahl oder nach der Lage unter 70 oder der höheren), in Begleltschein= oder Niederlageschein-Auszügen die Art der Zucker-
produkte oder zuckerhaltigen Fabrikate in Ueberelnstimmung mit den Angaben in den Begleltscheinen 1 oder Nlederlageschelinen, in Ausfuhranmeldungen über zuckerhaltige
Fabrikate, die in den letzteren enthaltene Zuckermenge, sowie die Ausfuhrzuschußklasse, deren Satz bestimmungsgemäß zu gewähren ist, und bel Zucker, für welchen Ausfuhr—
kuschuß gewährt worden ist oder gewährt werden soll, das zur Bezeichnung der betreffenden Klasse Erforderliche anzugeben.
enntlich zu maphiussuhrzuschüffe, welche gemäß §. 82 Absatz 3 des Gesetzes nach den früheren niedrigen Sätzen gewährt sind, sind durch den Zusatz „nach dem früheren Satze“
—. ) Während der Uebergangszell ist hler anzugeben, welche Beträge auf die gemäß &. 82 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zu erhebende Zuschußdlfferenz entfallen.