Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
Bezeichnung fuhruschuf Tag 
a) des Ausfuhrzuschusses .. 
der der Fälligkeit 
*5 b) der Zucker- Fallig Bemerkungen. 
beigefügten zum Sate zum Sagße zum Satze steuer- zur 
. von von von 
Belaͤge. X.Pf.. AM Pf.] ¾ Vi. vergütung. Baarzahlung. 
für 100 lg für 100 für 100 kg 
Mark P|] Mark Pf Mark Pf. Mark f. 
9. 10. 11. 12. 18. 14. 15. 
Zusammen 
Summe der Spalten 10 bis 13: . Mark . Pf. 
Mustereintrag für die Zahlungsanweisung betreffs der für zuckerhaltige Fabrikate 
liquidirten Beträge. 
Das Haungt amt zu . „T wird angewiesen, die vorstehend liquidirten Beträge mit 
zusammen ..Mark Df., in Worten: Pfennig, den in Spalte 3 angegebenen 
Empfangsberechtigten gegen Ouittung zu zahlen. 
Die Beträge können von den Empfangsberechtigten jederzeit auf nicht gestundete Zuckersteuer (einschließlich 
des Zuschlags dazu, sowie der Erstattung von Zuckersteuervergütung oder Ausfuhrzuschuß) sowie auf gestundete, nicht 
üher als an den in Spalte 14 angegebenen Tagen fällig werdende derartige Steuer statt baarer Zahlung in 
emnrechnung gebracht oder von den in Spalte 14 angegebenen Fälligkeitsterminen ab baar erhoben werden. 
  
(Bezeichnung und Unterschrift der Direktiobehörde.)
	        
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