Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 369 — 
  
Muster 28. 
Einsendungstermin: Direktivbezirk 
für die Hauptämter an die Direktivbehörden 
der 5., für letztere an das Kaiserliche Statistische Hauptamtsbezirk 
Amt der 8. des folgenden Monats. 
Uebersicht 
über den 
während des Monats 18 in den freien Verkehr gesetzten Zucker. 
Auleitung. 
1. Die Uebersicht ist in Uebereinstimmung mit den Abmeldungs= und Heberegistern nach Hebebezirken 
aufzustellen. 
2. Die Mengen sind (in den Spalten 3, 4 und 7 bis 10) nach dem Nettogewicht in vollen Doppel- 
zentnern ohne Bruchtheile anzuschreiben, wobei Mengen von weniger als 50 kg unberücksichtigt 
bleiben, solche von 50 kg und darüber zu 100 kg abgerundet werden. In den Spalten 5 und 6 
hat eine Abrundung nicht stattzufinden. 
3. Der Betrag der erhobenen Zuckersteuer und Erstattung von Zuckersteuervergütung (Spalten 11, 12) 
ist auf ganze Mark abzurunden, derart, daß Beträge unter 0, Mark unberücksichtigt bleiben, solche 
von 0, Mark und darüber = 1 Mark gesetzt werden. 
597
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.