Muster 7
der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung.
Betriebsjahr 18
403
Direktiobezirk
Hauptamtsbezirk
(Die von den Hauptämtern bis zum 1. Dezember vorjulegende Nachwelsung hat sich auf
den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiobehörden bis zum 15. Januar an das
Kalserliche Statistische Amt einzusendende auf den ganzen Direktiobezirk zu beziehen.)
Belastung der Brennereien durch die Brennsteuer.
Anleitung:
Jahres Hefe erzeugt haben.
1. Allgemeine Brennsteuer (F. 43a Absatz 1 des Gesetzes vom
Landwirthschaftliche
16. Juni 1895
.
Gewerbliche Brennereien, die hauptsächlich Branntwein
erzeugt haben aus
Die Mengen sind in vollen Hektkolltern ohne Dezimalen anzugeben. — Als Hefebrennerelen gellen auch solche Belrlebe, die nur während elnes Theiles des
Brennereien, die hauptsachlich Material-
An allgemelner Brennsteuer Branntwein erzeugt haben aus s .. . .
·» » - . Mclasse, Nüben rn brennereien
haben — durchschnittlich auf Kartoffeln Getreide Kartoffeln Getrelde oder Rubensaft anderen Stoffen
!1 hl ihrer Jahreserzeugung — — — · «s — · — — ——
verechnet — bezahlt mit einer mit elner nInit einer mit einer mit elner mit einer mit einer
n! Zahl Jahreserzen, gahl Jahreserzeu= Zahl. Jahreserzen= Zahl Jadreserzen-(gahl Jahreserzeun= Zahl. Jahreserzen= Jahl Jahreserzen=
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I. 2 3. 4. 5. 6. 7. 8.. 9V. 10. 11. 12. 18. 1. 15.
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weniger als 1 4 für 1 hl r. Alk. H s
darunter Hefebrennereien
124 bis unter 1.X fü lhlr. vilt.
darunter Hefebrenneretch
1. 4 bie unter 1½ .“ für 1 lr. I.
darunter Lefebrennereien
112 J4% bis unter ?. ¼ fur 1 hr. Alk.
#cunter Hefebrennereen
X# unter 2½ fur 1 Ul. r. MAlk.
darunter Hefebrennercten
21% % bis unter 3.4 für 1 Ulr. Ale
darunter Hefebreunnerein
3 4 bis unter 3½ 4% fer hl r. Alk.
darunter Hefebrennerelen
*
3½ ¾ bis unter 4.4¾ für 1 hl r. Alk.
durunter Hefebrennereien
4% bis unter 4½ 4 für # hl r Alk
dar unter Hefebrennereien
1½ --Kx bis unter 5.4 für hlr. Alk.
darunter Hefebrennereien
5 7 bis unter 5½ 4 fur 1 hl r..
darunter Lefebrennereten
5½ 4% und meht für 1 l r. Ukk.
darunter Hefebrennereien
—
4
—u.
— — — — —
2. Besondere Brennsteuer nach §. 43 a Absatz 2 des Gesetzes haben bezahlt:
Für die Zeit vom
Kartoffeln
Ul rein.
Landwirthschaftliche Brennereien, die haupt-
sächlich Branntwein erzeugt haben aus
füreine Mengevon
Zahl.
Alk.
Getreide
"/ für elne Menge von
Bahl. bl rein. Alk.
16. bis 30. Juni
* bis 31. Juli
s 31. August
I. bls 15. September
S
—...—..—..e8.—.—.—.-..———..p
16. September bis 15. Junl bel einer Betriebsdauer von
mehr als 81½ Monaten
—
3. Besondere Brennsteuer nach §. 43a
Absatz 3 des Gesetzes haben bezahlt
Brennereien, die Melasse,
Rüben oder
Rübensaft verarbeitet haben
Zahl.
für eine Menge
von hl rein. Alk.