Muster 8
der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung.
404
Direktivbezrkkk
Hauptamtsbezirk
(Die von den Hauptämtern bis zum 1. Dezember vorzulegende Nach-
weisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk. die von den
Direktivbehörden bis zum 15. Januar an das Kaiserliche Statistische
Amt einzusendende auf den ganzen Direktivbezirk zu beziehen.)
Betriebsjahr 18 /
Steuerbefreiung des Branntweins zu gewerblichen u. s. w. Swecken.
· Sämmtliche Mengen sind ohne Dezimalen in vollen Hektolitern zu verzeichnen.
50 Liter sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber auf ganze Hektoliter abzurunden.
Ueberschießende Mengen von weniger als
In den offen gelassenen Spalten sind diejenigen Denaturirungsmittel einzutragen, welche etwa neben den vom Bundesrath
genehmigten Mitteln ausnahmsweise zugelassen worden sind, bezw. diejenigen Fabrikationszweige einzeln aufzuführen, für welche un-
denaturirter Branntwein steuerfrei abgelassen worden ist.
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Zu gewerblichen Zwecken,
zur Essigbereitung,
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