Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Recht zu, für die Entrichtung der in den deutschen Häfen zur Erhebung gelangenden Schiffs- 
abgaben die Feststellung der Abzüge für die Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume nach den 
deutschen Vorschriften (§S. 148 und 15 der Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895) 
zu verlangen. 
II. In spanischen Häfen werden 
a) die vom 1. Juli 1895 ab ausgestellten nationalen Meßbriefe deutscher Segelschiffe und Suez- 
kanal-Meßbriefe deutscher Dampfschiffe ohne Nachvermessung anerkannt. Die vom 1. uli 1895 
ab ausgestellten regelmäßigen Meßbriefe deutscher Dampfschiffe werden mit der Maß- 
gabe anerkannt, daß die Abzüge für die Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume nach den in 
Spanien geltenden Vorschriften, soweit möglich ohne Nachvermessung, zu berechnen sind. 
b) Bezüglich der vor dem 1. Juli 1895 ausgestellten nationalen Meßbriefe deutscher Schiffe 
verbleibt es bei den bisherigen Vereinbarungen, wonach 
1. die regelmäßigen deutschen Meßbriefe in Spanien ohne Nachvermessung anerkannt 
werden, den Dampfschiffen aber das Recht zusteht, für die Entrichtung der spanischen 
Schiffsabgaben die Feststellung der Abzüge für die Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume 
nach den spanischen Vorschriften zu verlangen, 
2. die deutschen Suezkanal-Meßbriefe in Spanien ohne Nachvermessung anzuerkennen sind. 
Berlin, den 30. September 1896. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Wermuth. 
  
3. Polizei -Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimatb Behärde, welche die Datum 
*—’*„ Grund des 
2 der B Ausweisung Ausweisungs-= 
-! der Außgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
1 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des S§S. 39 des Strafgesetzbuchs: 
|]Franz Neumüller, seboren am 4. Mai 1857 zu Pfaffen-schwerer Diebstahl Königlich bayerisches * 19. August d. J. 
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
                 
  
Tagelöhner, schlag. Nieder-Oesterreich, ortsangehörig (1 Jahr 
zu Klaffer, Bezirk Rohrbach, Ober-laut 1 Erlenntniß vom 
Oesterreich, 
b) Auf Grund des éK. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.]Israel Boisorski, #25 Jahre alt, geboren zu Walkewischk, Landstreichen, Königlich preußischer Re.|17. September 
Schmiedegesellea. Gouvernement Suwalki, Polen, russischer gierungs = Präsident zu d. J. 
Staatsangehöriger, Hannover, 
3. Leo Josef Büchi, geboren am 26. März 1873 zu Vevey, desgleichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä- 5. September 
Meßzgger, Kanton Waadt, Schweisn, ortsangehörig sident zu Colmar, d. J. 
zu Unterehrendingen, Kanton Aargau, 
ebendaselbst, 
  
  
  
  
 
	        
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