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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und ZLuchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Oktober 1896. 45.
Inhalt: 1. Kolontal-Wesen: Verfügung des Reichs- bezirke der Konsulate in Porto Alegre und in Rio
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etreffen as Bergwesen im südwestafrikanischen 4 *
Schuhgebiet, vom 6. Vepiemher 1892 . . Seile 199 3. Joll and Steuer-hesen: Veränderungen in den Stande
2. Konfulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur oder den Befugnissen er Boll- un euersellen
Vornahme von #tvilftands-erten: — Ableben eines 4. Poli ei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Vize-Konsuls: — Anderweite Abgrenzung der Amts- Reichsgebiit.. 502
1. Kolonial -Wesen.
Verfügung
des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im
südwestafrikanischen Schutzgebiet, vom 6. September 1892.
Auf Grund des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwest-
afrikanischen Schutzgebiet, vom 6. September 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 789) wird hierdurch bestimmt:
Die Abschnitte I bis VI und VIII der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen
im südwestafrikanischen Schutzgebiet, vom 15. August 1889 treten im Gebiet von Gibeon mit
dem 15. Oktober d. J. in Krast.
Berlin, den 11. Oktober 1896.
Der Reichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
2. Kon sulat. Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisher mit der Gerenz des Vize-Konsulats
in Rustschuk betrauten Vize-Konsul Dr. Krüger zum Vize-Konsul in Rustschuk zu ernennen geruht.
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