Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 589 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
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Reichsamt des Innern. 
  
U 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 1896. 6 51. 
  
  
  
Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Betriebsordnung für 
den Kaiser Wilhelm-Kanal. . . . Seite 689, 599 
2. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von 
  
  
Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massen- 
güuer „ 5090 
4. Zoll- und Stener-Wesen: Bestimmungen, betreffend die 
zollfreie Ablassung von Mineralöl zu Raffinalions= und 
Civilstands-Akten; — Entlassung; — Exequatur= anderen gewerblichen Zwecken 598 
3. Handels- und Gewerbe-Wesen: Aenderung des statistischen Reichsgeeitt 597 
1 
6 
Z- Er- 
theiinng 589 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
  
1. Marine und Schiffahrt. 
Zur Regelung des Verkehrs auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal ist von dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel 
unter Aufhebung der Betriebsordnung vom 17. September v. J. (Central-Blatt 1896 S. 11 ff.) die in der 
Beilage abgedruckte Betriebsordnung vom 28. August 1896 erlassen. 
Selage 
  
2. stonsulate-Wesen. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Varna, Konsul Mühlig, ist auf Grund des 8. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourenco-Marques, Vize-Konsul Grafen von Pfeil ist 
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die 
Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Konsul des Reichs in Colon (Columbien), Samuel Polack, ist die erbetene Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
  
Dem zum Konsul ad honorem für Spanien in Danzig ernannten bisherigen dortigen Vize-Konsul 
Albert Meyer ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
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