4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Steueramt II. zu Freyburg a. U. im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. ist
aufgehoben und im Bezirk des Hauptzollamts zu Hadersleben das Nebenzollamt II. zu Brabek nach
Heilsminde verlegt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptsteueramt zu Trier die Befugniß zur Abfertigung der mit Ladungsverzeichniß und
Begleitzettel unter Raumverschluß eingehenden Zollgüter,
dem Hauptsteueramt zu Posen sowie der Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe daselbst die
Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarifnummer 22f fallenden Waaren zu einem andern als dem
höchsten Zollsatze dieser Nummer,
dem Steueramt l. zu Züllichau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crossen a. D. die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II über Rohtaback aller Art,
dem Steueramt I. zu Zeitz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Baumwollensamenöl in Jässern, welches unter Eisenbahnwagen-
verschluß für die Firma Oehmig-Weidlich in Zeitz zur Seifenfabrikation eingeht,
dem Steucramt J. zu Eschwege im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugniß zur Ab-
fertigung des daselbst mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden ausländischen Tabacks,
dem Nebenzollamt II. zu Burg-Branitz im Bezirk des Hauptzollamts zu Ratibor die Befugniß
zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr
angemeldet wird,
dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände zu Cöln die Befugniß zur Erledigung von
Begleitscheinen I über inländisches, für die in Leverkusen belegene Natronsulfatfabrik der Farbenfabrik vor-
mals Friedr. Bayer u. Co. zu Elberfeld bestimmtes Steinsalz.
Im Königreich Bayern.
Dem Hauptzollamt zu Pfronten ist die Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein= und
Ausgangs im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66—71 des Vereins-Zollgesetzes) und zur Abfertigung der
unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleitscheingüter beigelegt worden.
Im Königreich Württemberg.
Auf der Station Tettnang ist ein dem Kameralamt zu Tettnang unterstelltes Grenzsteueramt
mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes
Malz errichtet worden.
Im Großherzogthum Baden.
Die Steuereinnehmerei zu Riegel im Bezirk des Finanzamts zu Emmendingen ist zur Abfertigung
des unter Anspruch auf Stenerrückvergütung auszuführenden Biers in Eisenbahnwagenladungen unter
Bleiverschluß und
die Steuereinnehmerei zu Berwangen im Bezirk des Finanzamts zu Sinsheim zur Ausfertigung
und Erledigung von Versendungsscheinen I über Tabacksendungen aus den bezw. für die daselbst befind-
lichen Privatlager für unversteuerten inländischen Taback ermächtigt worden.
Im Großherzogthum Sachsen.
Die Steuer-Receptur zu Bürgel ist aufgehoben worden.
Im Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Dem Steuer= und Rentamt zu Kahla ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II
über unbearbeitete Tabackblätter beigelegt worden.
9°