vergütung ausgehenden Bieres und Tabacks und zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Aus-
fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen.
Dem bisherigen Steueramt l in Bonn, welches künftig die Bezeichnung „Steueramt I in der
Stadt" führt, sind seine sämmtlichen bisherigen Abfertigungsbefugnisse, mit Ausnahme der Befugniß zur
Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Taback, entzogen worden.
Es sind umgewandelt worden:
das Steueramt l. zu Sohrau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gleiwitz in ein Steueramt II.,
das Steueramt II. zu Habelschwerdt im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde in ein
Steueramt I. und
f das Salzsteueramt l. zu Sassendorf im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lippstadt in ein Salz-
teueramt lI.
Im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Cöln ist die Zuckersteuerstelle
Cöln II in Folge Einstellung des Betriebes der Raffinerie „Rheinischer Aktien-Verein für Zuckerfabrikation“
ausfgehoben worden. Die für die Zuckerraffinerie J. J. Langen & Söhne in Cöln zuständige Zuckersteuer-
stelle Cöln III führt in Zukunft die Bezeichnung Cöln lI, und die Benennung der Zuckersteuerstelle
„Cöln—0Ossendorf“ ist in „Cöln III“ umgeändert worden.
Das Steueramt l. zu Karthaus und die Uebergangssteuerstelle zu Dasburg, beide im Bezirk
des Hauptsteueramts zu Trier, sowie das Steueramt II. zu Marklissa im Bezirk des Hauptsteueramts
zu Görlitz sind aufgehoben worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Loewenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Liegnitz die Befugniß zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen 11 und von Begleitscheinen II über inländisches Salz,
dem Steueramt l. zu Sprottau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan die Befugniß zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II,
dem Steueramt I. zu Mayen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Coblenz die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter,
dem Steueramt l. zu Bartenstein im Bezirk des Hauptsteueramts zu Braunsberg die Befugniß
zur Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur
Ausfuhr angemeldet werden,
dem Steueramt l. zu Haynau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Liegnitz die Befugniß zur
Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über Handschuhleder, das im Inlande veredelt und
demnächst wieder ausgeführt werden soll, sowie die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Be-
gleisshenen 1 über Handschuhe, die zum Nähen nach Belgien gesandt werden und demnächst wieder
eingehen.
Im Königreich Bayern.
Zu Burrweiler im Bezirk des Hauptzollamts Landau ist eine Uebergangsstelle mit der Be-
fugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Weinsendungen
und zu Wörishofen eine dem Hauptzollamt zu Memmingen unterstellte Zollexpositur errichtet worden,
welcher die Befugniß zur zollamtlichen Schlußabfertigung von Poststücken und zur Erledigung von Be-
gleitscheinen I über Reiseeffekten beigelegt worden ist.
Der neuerrichteten Aufschlag-Einnehmerei zu Bonnland im Bezirk des Hauptzollamts zu
Schweinfurt ist die Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen 1 und II und den
Aufschlag-Einnehmereien zu Enkenbach und Winnweiler im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau die
Befugniß zur Ausfertigung von dergleichen Versendungsscheinen I beigelegt worden.
Im Königreich Sachsen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt zu Frankenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz die Befugniß zur
Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß eingehendem sowie unter gleichem Verschluß zu versendendem
inländischem unversteuertem und ausländischem unverzolltem Taback und
dem Untersteueramt zu Colditz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Grimma die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über Getreide für den dortigen Mühlenbesitzer C. L. Schlobach.
Die dem Nebenzollamt J. zu Schoena im Bezirk des Hauptzollamts zu Schandau beigelegte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Durchgangsgüter, welche für die in Herrnskretschen