Metadata : Bismarcks Staatsrecht.

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die  elsässisch=lothringischen  Abgeordneten  im  Reichstage  sitzen  und
an  der  Beratung  sich  beteiligen.  Den  ganzen  Reichstag  fortgesetzt
zur  Vertretung  eines  Landes  von    1½  Millionen  Einwohnern
in  Anspruch  zu  nehmen,  dazu  sei  die  Zeit  des  Reichstages  zu
kostbar.  Was  aber  die  einstweilige  Befugnis  des  Bundesrates
zur  Gesetzgebung  betreffe,  so  müsse  derselbe  das  Vertrauen  in
Anspruch  nehmen,  daß  er  die  ihm  provisorisch  anzuvertrauende
Einwirkung  auf  die  Gesetzgebung  in  den  Zwischenzeiten  nicht
mißbrauchen  werde,  daß  er  sich  mit  dem  Reichstag,  ohne  den
er  die  politische  Tätigkeit  ja  nicht  einseitig  fortsetzen  könne,  nicht
in  Widerspruch  setze,  daß  die  verbündeten  Regierungen  sich  dem
nicht  aussetzen,  daß  ihre  Gesamtbehandlung  der  Gesetzgebung
in  der  Zwischenzeit,  sowie  der  Reichstag  wieder  zusammentritt,
aus  dem  Gesichtspunkte  beurteilt  wird,  „wie  habt  Ihr  nur  dergleichen
  tun  können,  nachdem  Euch  die  Ansichten  des  Reichstages
bekannt  waren,“  sondern  daß  man  sorgfältig  erwägen  werde,
was  man  nachher  vor  dem  Reichstag  werde  rechtfertigen  können.
Es  handele  sich  um  ein  Gesetz  über  ein  neues  Provisorium;
in  dieser  Beziehung  möge  man  den  verbündeten  Regierungen
und  ihren  Organen  das  Vertrauen  gewähren,  welches  ihnen
in  anderen  ebenso  wichtigen  Angelegenheiten  nicht  versagt
worden  ist.

Am  16.  Mai  1873,  bei  der  Beratung  der  Übersicht  der  Verwaltung
  in  den  Reichslanden  replizierte  Fürst  Bismarck  auf
eine  Rede  des  Abgeordneten  Windthorst  u.  a.  wie  folgt:

„Der  Herr  Vorredner  hat  in  bezug  auf  die  Diktatur  und
deren  Schrecken  einige  Gespenster  heraufbeschworen,  die  er,  glaube
ich,  bereitwillig  wieder  entlassen  wird,  wie  er  sie  zitiert  hat,
wenn  er  sich  die  gesetzliche  Lage  der  Sache  so  klar  macht,  wie
sie  den  verbündeten  Regierungen  ist.  Diese  Frage  ist  gesetzlich
vollständig  geregelt.

Am  1.  Januar,  der  uns  bevorsteht,  hat  die  Diktatur,
insoweit  der  Reichstag  nicht  inzwischen  etwas  anderes  beschließt,
ihr  Ende,  und  es  ist  die  Aufgabe  der  verbündeten  Regierungen,
dem  Reichstage  in  der  Zwischenzeit  eine  bereits  in  der  Arbeit

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