Volltext : Vaterländisches Ehrenbuch II. (2)

Meisterzüge  auf  dem  Schachbrett  der  Politik.  239

lange  nicht  diese  Forderungen  sämtlich  erfüllt  seien,  werde  selbstverständlich
die  preußische  Besetzung  der  Herzogtümer  fortdauern;  ein  etwaiges  späteres
Abweichen  von  jenen  Bedingungen  aber  würde  alle  erworbenen  Rechte  Preußens
wieder  aufleben  lassen.

Daß  sterreich  und  der  Bundesrat  die  Berechtigung  dieser  Ansprüche
Preußens  nicht  anerkennen  wollten,  kann  nicht  wunder  nehmen.  Man  berief
sich  darauf,  daß  ein  auf  solche  Bedingungen  hin  eingesetzter  Fürst  nicht  als
gleichberechtigtes  Mitglied  des  Deutschen  Bundes  gelten  könne.  Was  anderseits
  die  Bevölkerung  der  Herzogtümer  selbst  betrifft,  so  war  dieselbe  geneigt,
in  ihren  Zugeständnissen
an  Preußen  so  weit  wie
irgend  thunlich  zu  gehen,
nur  um  endlich  aus  der
Ungewißheit  herauszukommen.


Das  Zerwürfnis  im
Innern  des  preußischen
Staates  dauerte  unterdessen
  fort,  ja  es  hatte
sich  inzwischen  noch  gesteigert,
  trotzdem  daß  die
Regierung  das  mißliebige,
von  der  Volksvertretug
für  verfassungswidrig  er
klärte  Preßgesetz  vom
1.  Juni  zurückgenommen
hatte.  Wahrlich,  es  gehörte
  Mut,  Zuversicht  und
außerordentliches  Selbstvertrauen
  dazu,  das  heftig
angefochtene  Werk  der
Heeresreform  weiterhin  zu
verfechten.  Wie  richtig  auch  im  gegebenen  Falle  das  Wort  sein  mag,  daß  man
die  Stimmen  wägen  und  nicht  zählen  müsse  —  das  Mißverhältnis  der
Regierungsgetreuen  im  Abgeordnetenhause  zu  deren  Gegnern  war  doch  zu
groß!  Das  Ministerium  hatte  nur  37  Stimmen  für  sich,  die  Fortschrittspartei
  dagegen  zählte  deren  260.  Hatte  sich  der  Konflikt  schon  während  der
Sitzungen  des  im  vergangenen  November  zusammengetretenen  Landtags  verschärft,
  so  besserte  sich  die  Stimmung  auch  im  Jahre  1864  nicht.  Das
Abgeordnetenhaus  beharrte  bei  seiner  Parteinahme  für  den  Prinzen  von
Augustenburg  und  verweigerte  die  Genehmigung  des  Militärgesetzes  und
des  Ausgabeetats  für  die  neuen  Regimenter,  während  das  Herrenhaus  wie
bisher,  so  auch  jetzt  der  Regierung  zur  Seite  stand  und  derselben  die
einzige  noch  verläßliche  Stütze  bot.  Wieder  hatte  das  Herrenhaus  das
Budget  nach  der  Regierungsvorlage  angenommen,  und  der  Landtag  ward  am

Prinz  Friedrich  zu  Schleswig-Holstein-Augustenburg.