Meisterzüge auf dem Schachbrett der Politik. 239
lange nicht diese Forderungen sämtlich erfüllt seien, werde selbstverständlich
die preußische Besetzung der Herzogtümer fortdauern; ein etwaiges späteres
Abweichen von jenen Bedingungen aber würde alle erworbenen Rechte Preußens
wieder aufleben lassen.
Daß sterreich und der Bundesrat die Berechtigung dieser Ansprüche
Preußens nicht anerkennen wollten, kann nicht wunder nehmen. Man berief
sich darauf, daß ein auf solche Bedingungen hin eingesetzter Fürst nicht als
gleichberechtigtes Mitglied des Deutschen Bundes gelten könne. Was anderseits
die Bevölkerung der Herzogtümer selbst betrifft, so war dieselbe geneigt,
in ihren Zugeständnissen
an Preußen so weit wie
irgend thunlich zu gehen,
nur um endlich aus der
Ungewißheit herauszukommen.
Das Zerwürfnis im
Innern des preußischen
Staates dauerte unterdessen
fort, ja es hatte
sich inzwischen noch gesteigert,
trotzdem daß die
Regierung das mißliebige,
von der Volksvertretug
für verfassungswidrig er
klärte Preßgesetz vom
1. Juni zurückgenommen
hatte. Wahrlich, es gehörte
Mut, Zuversicht und
außerordentliches Selbstvertrauen
dazu, das heftig
angefochtene Werk der
Heeresreform weiterhin zu
verfechten. Wie richtig auch im gegebenen Falle das Wort sein mag, daß man
die Stimmen wägen und nicht zählen müsse — das Mißverhältnis der
Regierungsgetreuen im Abgeordnetenhause zu deren Gegnern war doch zu
groß! Das Ministerium hatte nur 37 Stimmen für sich, die Fortschrittspartei
dagegen zählte deren 260. Hatte sich der Konflikt schon während der
Sitzungen des im vergangenen November zusammengetretenen Landtags verschärft,
so besserte sich die Stimmung auch im Jahre 1864 nicht. Das
Abgeordnetenhaus beharrte bei seiner Parteinahme für den Prinzen von
Augustenburg und verweigerte die Genehmigung des Militärgesetzes und
des Ausgabeetats für die neuen Regimenter, während das Herrenhaus wie
bisher, so auch jetzt der Regierung zur Seite stand und derselben die
einzige noch verläßliche Stütze bot. Wieder hatte das Herrenhaus das
Budget nach der Regierungsvorlage angenommen, und der Landtag ward am
Prinz Friedrich zu Schleswig-Holstein-Augustenburg.