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Die Unterschiede der Angaben, welche die Maximumthermometer in der betreffenden Tem-
peratur und nach ihrem Erkalten zeigen, dürfen bei ärztlichen Thermometern nicht mehr als
0,15° C betragen. Für Maximumthermometer anderer Art berechnen sich die zulässigen Unterschiede
aus der Länge der betreffenden Quecksilberfäden.
Die Prüfung hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die Maximum-Vorrichtung dem Her-
unterschleudern des Quecksilberfadens keinen zu großen Widerstand leistet.
S. 3.
Die zu Grunde gelegte Temperaturskale ist diejenige des Wasserstoffthermometers, wie sie
durch Beschluß des Bureau international des Poids et Mesures vom 15. Oktober 1887 für das
gutene Maaß= und Gewichtswesen angenommen worden ist (vergl. die Anmerkung zu
12 S. 79).
II. Allgemeine Bestimmungen.
. 4.
Das zur Herstellung der Thermometer #tae Glas soll möglichst geringe thermische Nach-
wirkung haben. Sofern Glassorten zur Verwendung kommen, deren thermisches Verhalten nicht
hinreichend bekannt ist oder sich als ungünstig erweist, müssen die Thermometer vor der Prüfung
1 bis 4 Monate ablagern. In diesem Falle werden die Einsender hiervon benachrichtigt.
Thermometer, welche in Temperaturen über 100° C zu prüfen sind, sowie alle feineren
in §. 1 unter a, b, c genannten Thermometer müssen vor der Einlieserung einem künstlichen
Alterungsverfahren unterworfen worden sein. Dasselbe besteht je nach der Höhe ihrer Temperatur-
angaben in einer 10= bis 30stündigen Erhitzung auf die höchste Temperatur, welche sie anzeigen
sollen, und einer darauf folgenden langsamen Abkühlung. Bei Einreichung der Thermometer ist
demgemäß die Erklärung, daß die Erhitzung stattgefunden hat, beizufügen.
Hochgradige Thermometer bis 550° C sind aus dem Jenger Borosilikatglas 59 Ml oder
einem ähnlich schwer schmelzbaren Glase herzustellen; solche für Temperaturen bis 420° C können
auch aus dem Jenaer Normal-Thermometerglas 16 uI (mit rothviolettem Streifen) oder aus dem
Greiner & Friedrichsschen Resistenzglas (mit blauem Streifen) hergestellt sein.
. B.
Die Kapillarröhre muß rein sein und ein gleichmäßig verlaufendes Kaliber haben. Thermo—
meter der Gruppen §. 1a, b, e, d sollen am oberen Ende der Kapillare eine birnförmige Erweite—
rung besitzen. In dem Kapillarrohr selbst aufgeblasene Erweiterungen müssen zweckentsprechend und
ohne Verengerung der anliegenden Kapillarrohrtheile (falls solche Verengerungen nicht einem be-
sonderen Zwecke dienen) gestaltet sein, um die Abtrennung von Quecksilber auf dem Transport oder
beim Gebrauche der Instrumente zu verhindern. Das obere Ende der Kapillare soll frei sichtbar
sein und darf durch die Verschlußkappe nicht verdeckt werden.
S. 6.
Das QOuecksilber muß rein und trocken sein, sodaß beim Zurückgehen des Fadens an
keiner Stelle der Kapillare sich Theilchen von ihm abtrennen. Die Quecksilbersäule darf beim stoß-
freien Umkehren des Thermometers weder nach dem Ende der Kapillare fließen, noch sich in Theile
trennen. Ausgenommen hiervon sind Thermometer mit besonders langem oder breilem Faden und
solche mit außergewöhnlich großem Gefäß.
Andere zur Füllung der Thermometer benutzte Flüssigkeiten müssen von solcher Beschaffen-
heit sein, daß beim Zurückgehen des Flüssigkeitsfadens weder sichtbare Tropfen zurückbleiben, noch
der etwa verwendete Farbstoff sich aussondert.
Die Anwendung von Flüssigkeiten mit zu niedrigem Siedepunkt ist wegen der Möglichkeit
des Abdestillirens nach dem Ende der Kapillare zu vermeiden.
Thermometer für Temperaturmessungen über 280° C müssen oberhalb des QOuecksilbers mit
einem trockenen Gase (Stickstoff, Kohlensäure oder dergl.) von entsprechendem Drucke gefüllt sein.
. 7.
Die Skalentheilung soll ohne augerfsüh- Eintheilungsfehler in dauerhafter Weise aus-
geführt sein und bei Einschlußthermometern möglichst nahe an der Kapillarröhre anliegen, damit
an allen Stellen eine sichere und unzweideutige Ablesung sich ausführen läßt.
Temperatur-
stale.
Beschaffenheit
des Glases.
Kapillare.
Thermometer-
füllung.
Theilung der
Skale.