Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

— 107 — 
Central-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. April 1899. 14. 
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung 
der „Vorläufigen Ausgleichung“ vom 26. Juni 1816, 2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluug 107 
betreffend den grenzüberspringenden Fabrikverkehr, 3. Polizei- Wesen  
gegenüber der Königlich niederländischen und der Reichsgebiete   Ausweisung von Ausländern aus dem 
Königlich belgischen Regierung Seite 107 
  
1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Die auf Grund des Artikels 34 des Preußisch-Niederländischen Grenzvertrags vom 26. Juni 1816 zur 
Regelung des grenzüberspringenden Fabrikverkehrs am gleichen Tage vereinbarte „Vorläufige Aus- 
gleichung zu Gunsten der auf der Grenze beider Staaten wohnhaften Fabrikanten, betreffend die un- 
gehinderte und abgabenfreie Ein= und Ausfuhr der rohen Produkte und nicht völlig verarbeiteten 
Manufakturwaaren aus ihren resp. aktiven Anlagen“ (Anhang zur Preußischen Gesetz-Sammlung 1818, 
S. 95 ff.) ist gegenüber der Königlich niederländischen und der Königlich belgischen Regierung auf den 
Ablauf des 30. Juni d. J. gekündigt worden. 
Berlin, den 2. April 1899. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf v. Posadowsky. 
2. Konsulat-   Wesen. 
Dem Brasilianischen Vize-Konsul José Marcellino de Moraes Barros in Bremen ist Namens des 
Reichs das Exequatur ertheilt worden.