Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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Nachdem  mittelst  eines  Meterstocks  oder  des  Meßbandes  die  einzelnen  Theilpunkte
abgesetzt  sind,  wird  ihre  Lage  am  Schiffe  rechtwinklig  zur  Längsschiffsebene  auf  die  beiden
Bordwände  übertragen.

c)  Demnächst  wird  der  Ort  jedes  Theilpunktes  auf  die  darunter  durch  Kreidestriche  bemerkbar
gemachten,  drei  zu  vermessenden  Einsenkungsebenen  übertragen.

Mittelst  einer  an  jedem  Theilpunkte  querschiffs  über  das  Fahrzeug  gelegten  und  auf
der  einen  Seite  darüber  hinausragenden  Latte,  oder,  wenn  das  in  Folge  der  Einrichtung  des
Fahrzeugs  umständlich  sein  sollte,  mittelst  eines  Bandmaßes  wird  in  einer  sich  dazu  eignenden
Höhe  die  ganze,  von  Bord  zu  Bord  sich  erstreckende  Breile  des  Fahrzeugs  gemessen.

Demnächst  wird  mittelst  eines  am  überragenden  Theile  der  Latte  oder  eines  entsprechend
  festgehaltenen  Auslegers  frei  herabhängenden  Lothes  für  jeden  Theilpunkt  der  Länge
des  Fahrzeugs,  auf  einer  seiner  Seiten  der  Unterschied  der  soeben  gemessenen  Bordbreite  und
der  Breite  an  jeder  der  drei  Einsenkungsebenen  bestimmt.  Unter  Verdoppelung  dieses  Unterschiedes
  findet  man  je  nach  der  Form  des  Schiffes  durch  Addition  oder  Subtraktion  für  jeden
Theilpunkt  der  Länge  die  gesuchten  Breiten  zwischen  den  äußeren  Bordwänden  in  jeder  der
zu  messenden  drei  Einsenkungsebenen.

4)  Wenn  die  Schiffswand  (wie  bei  klinkergebauten  Schiffen)  Absätze  bildet,  so  wird  jeder  Abstand
  der  Lothleine  von  der  Bordwand,  welcher  in  die  Nähe  eines  solchen  Absatzes  fällt,  sowohl
  oberhalb  wie  unterhalb  desselben  gemessen  und  das  arithmetische  Mittel  zwischen  beiden
Maßen  als  der  wahre  Abstand  angenommen.

5.  Vor  Aufnahme  der  Maße  der  mittleren  Abtheilung  ist  festzustellen,  in  welcher  Ausdehnung  die

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Seitenwände  des  Schiffes  parallel  zu  der  durch  die  Längenachse  des  Schiffes  gedachten  senkrechten
Ebene  sind.  In  dieser  Ausdehnung  sind  die  Breitenmaße  nur  in  einem  Längentheilpunkt  auf  jeder
Bordseite  des  Schiffes  wirklich  aufzumessen,  während  für  alle  übrigen  Theilpunkte  die  den  gemessenen
gleichen  Maße  ohne  Weiteres  in  das  Protokoll  übertragen  werden.

Sind  hiernach  die  einzelnen  Breiten  der  die  Aichschichten  nach  oben  und  nach  unten  begrenzenden

Ebenen  für  die  mittlere  Abtheilung  festgestellt,  so  werden  die  Abstände  des  Vorder=  und  Hinterschiffs
  von  dem  vorderen  beziehungsweise  hinteren  Querschnitt  ermittelt.  Zu  diesem  Zwecke  wird
das  Loth  in  der  Längenachse  des  Schiffes  sowohl  in  dem  vordersten  wie  dem  hintersten  festen
Punkle  des  Schiffskörpers,  oder  wenn  erforderlich  an  einem  Ausleger  frei  spielend  aufgehängt
und  mit  Aufnahme  der  Abstände  der  Lothleine  in  den  einzelnen  Einsenkungsebenen  ebenso
verfahren,  wie  oben  für  die  Aufnahme  der  Abstände  von  den  Seitenwänden  des  Schiffes
angegeben  ist.

Bei  Schiffen  und  Steven  sind  außerdem  die  Ouerbreiten  der  letzteren  in  der  Leerebene,
der  mittleren  Einsenkungsebene  und  der  oberen  Aichebene  zu  messen.  Bei  Fahrzeugen,  welche  vorn
oder  hinten  nicht  durch  einen  Steven  abgeschlossen  sind,  müssen  die  entsprechenden  Querbreiten  der
an  Stelle  der  Steven  vorhandenen  vorderen  und  hinteren  Schiffstheile  ermitlelt  werden.  Ferner
wird,  wenn  die  Schiffsform  es  erfordert,  für  die  obere  Aichebene  und  die  mittlere  Einsenkungsebene
  noch  eine  Zwischenbreite  auf  halber  Länge  dieser  Ebenen  im  vorderen  und  hinteren  Aichraume
  gemessen.

Wird  die  Aufnahme  einzelner  Breiten  durch  vorspringende  Theile,  wie  Schaufelräder  ꝛc.  an  der

Aufnahmestelle  verhindert,  so  darf  die  Breitenmessung  ausnahmsweise  an  einer  anderen,  der  vorgeschriebenen
  möglichst  naheliegenden  Stelle  vorgenommen  werden.  In  solchen  Fällen  muß
jedoch  stets  eine  Berichtigung  der  aufgenommenen  Maße,  der  Form  des  Schiffes  entsprechend,
erfolgen.

C.  Berechnung  des  Flächeninhalts  der  einzelnen  die  Aichschichten  begrenzenden  Ebenen.

1.

2.

Die  Berechnungen    sind  in  demselben  Protokoll  auszuführen,  in  welchem  die  Maße  verzeichnet
sind  (B  1).
Jedes  Protokoll  ist  nach  Beendigung  aller  in  demselben  vorzunehmenden  Berechnungen  und  Aufzeichnungen
  von  der  Aichbehörde  zu  unterzeichnen.

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