Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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Im Königreiche Bayern. 
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Memmingen ist die Uebergangssteuerstelle zu Volkratshofen 
aufgehoben und zu Ferthofen eine Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Ausstellung von Transport- 
scheinen über Biersendungen errichtet worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
In Folge Umwandlung des Ortsnamens führt das Untersteueramt Schellenberg im Bezirke des 
Hauptsteueramts zu Chemnitz künftig die Bezeichnung „Untersteueramt Augustusburg“. 
Im Großherzogthume Babden. 
Der Steuer-Einnehmerei zu Neckargemünd im Bezirke des Hauptsteueramts zu Heidelberg ist 
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen l über Weinsendungen von und nach 
dem Theilungslager der Firma I. F. Menzer daselbst ertheilt worden. 
Im Großherzogthume Hessen. 
Die bisher mit dem Hauptsteueramte zu Mainz verbundene Zollstelle im Centralbahnhofe daselbst 
wird mit dem 1. Oktober d. J. in eine selbständige Abfertigungsstelle umgewandelt, die auch fernerhin 
dem genannten Hauptsteueramt unterstellt, die Bezeichnung: 
„Hauptsteueramt Mainz, Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe“ führt. Dieser Stelle sind folgende 
Besugnisse ertheilt worden: 
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und II zur unbe- 
schränkten Abfertigung im Eisenbahnverkehre, zur Ausfertigung von Mustlerpässen über 
Gegenstände des freien Verkehrs, zur Absertigung der unter die Nummern 2e, 22 , 
b. k. c 1 und 82 und die Anmerkung zu k und g sowie unter die Nummern 4145 
und 41 46 des Zolltarifs fallenden Waaren zu anderen als den hböchsten Zollsätzen 
dieser Tarifnummern, auch zur Abfertigung von Plattstichgeweben aus Baumwolle 
(Nr. 245 des Zolltarifs) zu den vertragsmäßigen Zollsätzen, zur Erledigung von Begleit- 
scheinen I und ll über inländisches Salz und inländischen Zucker sowie von Versendungs- 
scheinen 1 und U über inländischen Taback und Branntwein, zur Abfertigung des mit 
dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und Branntweins (mit Aus- 
schluß der Liköre und Fruchtsäfte), zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs- 
scheinen und zur Erhebung von Uebergangsabgaben. 
Im Großherzogthume Mecklenburg-Schwerin. 
Dem Steueramte zu Ludwigslust im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schwerin ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II ertheilt worden. 
Im Herzogthume Braunschweig. 
Dem Hauptsteueramte zu Braunschweig und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe daselbst 
ist die Befugniß zur Absertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge 
zu den Zollsätzen der Tarifnummer 41 2 ertheilt worden.
	        
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