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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
PFn vbetiehen durch alle Postanstalten und HPuchbandlungon.
I
XXVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 1899. 9 42.
Inhalt: 1. Konsalst. Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 3. Zoll- und Steuer- Wesen: Bestellung von Stations-
nahme von Civilstandsakten; — Ertqualur-Ertherlung kontroleiewen::: 834
eite 381
2. Bonk. Wesen: Status der deulschen Notenbanken Ende 4. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
September 19995955 .. 882 Reichsgebie 384
1. Konsulat-Wesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Kanton, Vize-Konsul Zimmermann, ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für
den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Bukarest, Dragoman Kraner, ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats in Bukarest und für die
Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehbrigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Dem zum Vize-Konsul für Schweden und Norwegen in Schleswig ernannten Rheder Franz Carl
Christian Horn ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
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