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Es wird hierdurch bezeugt, daß in das von der unterzeichneten Behörde kraft gesetzlicher Anordnung
geführte Schiffsregister
unter Nr.
das Schiff .
auf Grund glaubhafter Nachweisungen am. 1
eingetragen ist, wie folgt:
1. Name des Schiffes:
2. Gattung:
3. Unterscheidungs-Signal:
4. Ergebnisse der amtlichen Vermessung: Die nach §. 25 NVr. der Schiffs-
vermessungsordnung aufgenommenen Hauptmaße sind: Länge — Meter:
Breite Meter; Tiefe — Meter; größte Länge des Maschinen-
raums Meter.
Die Vermessung ist auf Grund der Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895
(Reichs-Gesetzbl. 1895 S. 161) nach dem
Verfahren erfolgt und es beträgt:
Kubikmeter. Registerlons.
a) der Bruttoraumgehalt des Schisses
b) der Nettoraumgehalt des Schisses
zu b) in Wortten.. Kubikmeter,
gleich ... Registertons.
5. Zeit und Ort der Erbauung:
6. Heimathshafen:
Zugleich wird bezeugt, daß dem Schisse . nach dem Gesetze vom
22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht, die Reichsflagge zu führen, nebst allen Rechten,
Eigenschaften und Privilegien eines deutschen Schiffes zusteht.
Beglaubigt , den 1