Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

– 388 — 
Es wird hierdurch bezeugt, daß in das von der unterzeichneten Behörde kraft gesetzlicher Anordnung 
geführte Schiffsregister 
unter Nr. 
das Schiff . 
auf Grund glaubhafter Nachweisungen am. 1 
eingetragen ist, wie folgt: 
  
  
  
  
  
1. Name des Schiffes: 
2. Gattung: 
3. Unterscheidungs-Signal: 
4. Ergebnisse der amtlichen Vermessung: Die nach §. 25 NVr. der Schiffs- 
vermessungsordnung aufgenommenen Hauptmaße sind: Länge — Meter: 
Breite Meter; Tiefe — Meter; größte Länge des Maschinen- 
raums Meter. 
Die Vermessung ist auf Grund der Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895 
(Reichs-Gesetzbl. 1895 S. 161) nach dem 
Verfahren erfolgt und es beträgt: 
Kubikmeter. Registerlons. 
a) der Bruttoraumgehalt des Schisses 
b) der Nettoraumgehalt des Schisses 
zu b) in Wortten.. Kubikmeter, 
gleich ... Registertons. 
5. Zeit und Ort der Erbauung: 
6. Heimathshafen: 
Zugleich wird bezeugt, daß dem Schisse . nach dem Gesetze vom 
22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht, die Reichsflagge zu führen, nebst allen Rechten, 
Eigenschaften und Privilegien eines deutschen Schiffes zusteht. 
Beglaubigt , den 1