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2. Militär-Wesen.
Nachtrags-Verzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
(Vergl. Bekanntmachung vom 27. Juni 1899, Central-Blait S. 229.)
Hemerkungen:
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an welchen sich
keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C.)
(Real-Gymnasium, Real-Progymnastum, Realschule) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind
befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von deim Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszuflellen.
wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach
mindestens einjährigem Lesach. der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit # bezeichnelen Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Geffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
· , Königreich Wilrttemberg.
Eßlingen: Gymnasium (bisher: Lyzeum, unter B. a. 1 des Hauptverzeichnisses).
Großherzogthum Hessen.
Friedberg: Gymnasium (verbunden mit Realschule) — bisher: Progymnasium (verbunden mit Realschule,
unfer B. a. III des Hauptverzeichnisses.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1899.
e. Ober-Realschulen.
Freie Hansestadt Bremen.
Bremen: 1 Ober-Realschule — bisher: Handelsschule (Real-Gymnasium), unter A. b. XVI des Haupt=
verzeichnisses.
numerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1899.
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse
zur Darlegung der Befähigung nöthig ist.
c. Realschulen.
Nalen: 1 Realanstalt Königreich Württemberg.
nmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bezüglich der im Juli 1899 ab-
gehaltenen Versetzungsprüfung von Klasse VII nach Klasse VIII.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlaßungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
a. Progymnasien.
Großherzogthum Hessen.
Bingen: Progymmafsum (verbunden mit Realschule).
amerk. Die Anerkennung hat rückwirken de Kraft bis zum Ostertermin 1899. Sie ##
vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1900 einschließlich.