Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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3. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Karte der großen Postdampfschiffslinien im Weltpostverkehre. 
Die Karte der großen Postdampsschiffslinien im Weltpostverkehre, welche zugleich ein Bild des 
gegenwärtigen Umfanges des Wellpostvereins liesert, ist im Reichs-Postamt im Möspoobe 1:47000000 
neu bearbeitet worden. Der in mehrfachem Farbendrucke hergestellten Karte ist ein Verzeichniß der in 
Betracht kommenden Postdampfschiffslinien, unter Angabe der den Betrieb wahrnehmenden Schiffahrts- 
gesellschaften, der Anlegehäfen, der Entfernungen in Seemeilen von Hafen zu Hafen und der fahrplan- 
mäßigen Ueberfahrtsdauer beigegeben. 
Die Karte kann im Wege des Buchhandels von der Verlagshandlung, dem Berliner Lithogr. 
Institut (Julius Moser) in Berlin W., Potsdamerstraße 110, zum Preise von 1,60 KX¾ bezogen werden. 
Berlin, den 11. Dezember 1899. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
v. Podbielski. 
4. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Von dem Handbuche für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1900 eine neue Ausgabe veranftaltet. 
Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns 
Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 
4 — geliefert. 
Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 —X4 zu beziehen. 
5. Marine und Schiffahrt. 
Auf Grund des §. 8 der Bekanntmachung vom 26. Juli 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) ist in Geeste- 
münde eine Kommission für die Prüfung der. Maschinisten auf Seedampfsschiffen eingerichtet worden. 
6. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Der Bundesrath hat beschlossen, den nachstehend abgedruckten Aenderungen des statistischen Waarenver- 
zeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, sowie des Verzeichmsses der Herkunfts= und Bestimmungs- 
länder (Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Gesebe, betreffend die Statistik des Waarenver- 
kehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879), mit der Maßgabe die Zustimmung 
zu ertheilen, daß diese Aenderungen mit dem 1. Januar 1900 in Kraft treten. 
Berlin, den 15. Dezember 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Wermutb.
	        
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