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4. Zoll- und Steunuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. M. beschlossen, Ziffer 2 des Beschlusses vom 7. Juli 1881
durch folgenden Zusatz zu ergänzen:
„Wenn Wechselstempelmarken, welche mit dem Vordruck „den — 18 "
versehen sind, nach dem 31. Dezember 1899 entwerthet werden, so ist es zulässig, die
vorgedruckte Ziffer 18 (oder die Ziffer 8 allein) zu durchstreichen oder durch Ueberschreiben in
19 umzuändern.“
Berlin, den 14. Dezember 1899.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Fischer.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Die Nebenzollämter II in Jarzombkowitz und Schwarzwasser, bisher zum Bezirke des
Hauptsteueramts in Gleiwitz gehörig, sind dem Bezirke des Hauptzollamts in Myslowitz und die bisher
zum Bezirke des letzteren gehörigen Steuerämter 1I in Beuthen O.-S. und Tarnowitz sowie die Zoll-
abfertigungsstelle in Beuthen O.-S. dem Bezirke des Hauptsteueramts in Gleiwitz zugetheilt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Stieueramt 1 zu Beuthen a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau die Befugniß
zur ilkhigung von Begleitscheinen I über Kokosgarne, welche für den Rentier Seewald in Beuthen a. O.
eingehen,
dem Nebenzollamt 1 am Bahnhofe zu Seidenberg-Zwecka im Bezirke des Hauptsteueramts
zu Görlitz die Besugniß zur Abfertigung von Leinengarn der Nummern 22 à und b des Zolltarifs zu
anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern,
dem Steueramt 1 zu Greifenberg i. P. im Bezirke des Hauptzollamts zu Swinemünde die
Prugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz sowie von Begleitscheinen II
aller Art,
dem Steueramt 1 zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugniß
zur Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur
Ausfuhr angemeldet werden,
dem Steueramt I zu Peine im Bezirke des Hauptsteueramts zu Celle die Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen I über Mineralschmieröl, welches für die daseldst belegene Mineralöl-Raffinerie der
Firma F. Saigge & Co. eingeht, insbesondere auch zur Abfertigung derartiger unter Eisenbahnwagen-
verschluß eingehender Begleitscheinsendungen,
dem Steueramt I zu Wusterhausen a. D. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II,
dem Hauptsteueramte zu Liegnitz die Besugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1,
dem Steueramt I zu Rawitsch im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa die Besugniß zur
Ausfertigung von Begleitscheinen 1 und II über Wein, welcher aus dem Weintheilungslager der Firma
Hellwig & Sohn daselbst abgefertigt wird,
dem Hauptsteueramt in Neu-Ruppin die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über
die für das Privattheilungslager der Firma C. E. Knöllner daselbst eingehenden Sendungen von rohem
Kaffee, Gewürzen aller Art, Feigen, Korinthen, Rosinen und Reis und
dem Hauptsteueramt in Burg die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über die für
den Mühlenbesitzer Taentzler daselbst eingehenden Sendungen von Roggen und Weizen sowie lzur Ab-
fertigung von Mühlenfabrikaten, die in der Mühle des Taentzler hergestellt sind und mit dem Anspruch
auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet werden.