Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Direktivbezirk- Muster 6. 
(6. 3 der Vorschristen über die Branntwein- 
Hauptamtsbezirk Statistik.) 
1. 
. In den Spalten Au bis 5, B 1 bis 3 und 10 bis 16 sowie C1 bis 17 sind die Einnahmen nach den Einnahme- 
Betriebsjahr 19 
Erhobene und vergütete Wranntweinsteuer. 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamisbezirk, die von den 
Direktivbehörden bis zum 20. Dezember einzusendende auf den ganzen Direklivbezirk zu beziehen. 
büchern, einschließlich der Nacherhebungen und abzüglich der Erstattungen für unrichtige Erhebungen u. s. w., in den 
Spalten A6, B 4 und 5 sowie C 18 sind die im Lause des Verriebsfahr wirklich gezahlten Steuervergütungen bezw. 
die Beträge der auf zu entrichtende Branntweinsteuer in Anrechnung gekommenen Vergütungsscheine und Kontingent- 
scheine anzugeben in Uebereinstimmung mit den vierteljährlichen Einnahme-Uebersichten. 
Die nachrichtlichen Angaben in den Spalten A, B 8 und 9 sowie C20 müssen gleichfalls mit den entsprechenden 
Angaben in den vierteljährlichen Einnahmec-Uebersichten übereinstimmen; die Ausfüllung dieser Spalten erfolgt durch 
die Direktivbehörde. 
Alle Beträge sind in vollen Mark anzugeben. Ueberschießende Beträge von weniger als bo Pf. find bei der An- 
schreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Pf. und darüber sind als volle Mark zu rechnen. 
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