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mehr Anschlüsse anzulegen, von denen jeder ausreicht, die gesamte
Anlage mit Strom zu versorgen.
Alle übrigen Einrichtungsarbeiten können von sachkundigen
Installateuren ausgeführt werden.
Anlagen mit einem Anschlußwerte bis zu 1,1 Kilowatt
können als Zweileiteranlagen mit 110 Volt Spannung, Anlagen
von einem Anschlußwerte über 1,1 Kilowatt an müssen als Drei—
leiteranlagen mit 2X110 Volt oder als Zweileiteranlagen mit
220 Volt Spannung ausgeführt werden. Besitzt eine Zweileiteranlage
mit 110 Volt Spannung einen einzigen Bogenlampen=Stromkreis,
so darf der Energieverbrauch in diesem Bogenlampen-Stromkreise,
der Stromstärke der Lampen entsprechend, 1,1 Kilowatt
etwas überschreiten.
Bei Dereileiteranlagen kann der Mittelleiter schwächer als die-Außenleiter
gewählt werden; er muß jedoch im Querschnitt stets
dem größten möglicherweise auftretenden Unterschiede in der Strombelastung
beider Netzhälften entsprechen und soll mindestens den
halben Querschnitt der Außenleiter besitzen.
In Dreileiteranlagen sind die Stromverbraucher so auf beide
Netzhälften zu verteilen, daß eine möglichst gleichmäßige Belastung
der Netzhälften erreicht wird.
Dreileiteranlagen sind außerdem stets so einzurichten, daß sie
bequem auf die eine oder andere Netzhälfte umgeschaltet werden
können.
Das Unschalten einer Anlage auf die andere Netzhälfte darf
nur durch die Betriebs-Verwaltung vorgenommen werden. Diese
Umschaltung geschieht im allgemeinen so, daß die Stromrichtung
in der Anlage unverändert bleibt.
Räume, in denen das Erlöschen sämtlicher Lampen zu besonderen
Unzuträglichkeiten führen kann, beispielsweise öffentliche
Versammlungsräume, Maschinenräume, Kassenzimmer, Juwelierläden
u. s. w. sind von mindestens zwei getrennten Verteilungsleitungen
aus mit Strom zu versorgen, die nur dann, wenn sonst zu große
Schwierigkeiten zu überwinden sein würden, derselben Dreileiterhälfte
angehören dürfen.
8 25.
Isolationsprüfung.
Jede Isolationsprüfung ist nach den Vorschriften des Verbandes
Deutscher Elektrotechniker auszuführen.