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Infanteri Verwaltungs- Bundesstaat
nfanterie- , (im Königreiche Preußen, Bayern
Armeekorps. . . - .«
neekorp brigade. Landwehrbezirke (bezw Aushebungs ) und Sochsen auch Provinz, bezw.
bezirke. Regierungsbezirk).
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E 1 Bremen. Eine Aenderung in den Ver-
IX. 33. S II Bremen. waltungsbezirken tritt
“ Stade. nicht ein.
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Su h er. Königreich Preußen.
"„ andkreis Hannover.
88. Hannover. Stadt Linden.
X. Landkreis Linden. R.-B. Hannover.
Kreis Springe.
39. Hameln. . Hameln. **-.
. Rinteln. R.-B. Cassel.
r Königreich Sachsen.
Stadt Dresden.
45. 2 1 Dresden. Amtshauptmannschaft
e 6 Dresden-Altstadt.
XII. lich — 5
1. Königli S — — — ·
Sächsisches.) 55 D R.-B. Dresden.
& 2 Stadt Dresden.
— — II Dresden. Amtshaupltmannschaft
S Dresden-Neufladt.
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56. — Königreich Württemberg.
7 Mergentheim. önigreich W 8
S Ellwangen.
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* Em.
. — Ehingen.
XIII.
(Königlich 3 Eine Lenderung in den Ver-
Württem- waltungsbezirken tritt
« 54. nicht ein
bergisches.) Ravensburg. "
S S Biberach.
2 .1 iberach
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— Eßlingen.
s * Gmünd.
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1 „Mu
*) Der 2. Bezirk der 33. Insanteriebrigade ist dem Kommandeur der 17. Feldartilleriebrigade im Frieden unterstellt.
*?) Die militärische Kontrole ist innerhalb der zwei Landwehrbezirke Dresden unter Wegfall einer räumlichen
Abgrenzung nach Waffengattungen 2c. organifirt. #
*2) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 1. Infanteriebrigade Nr. 45, der 2. Bezirk dem Kommandeur der
1. Feldartilleriebrigade
r. 23 im Frieden unterstellt.
Die 1. Feldartilleriebrigade Nr. 23 untersteht in allen das Bezirkskommando betreffenden Angelegenheiten
der 1. Division Nr. 23.
) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 53. Insanteriebrigade (8. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk
dem Kommandeur der 27. Kavalleriebrigade 12. Königlich Württembergischen) im Frieden unterstellt. 6
Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 54. Infankeriebrigade (1. Königlich Württembergischen), der 2. Bezirk
dem Kommandeur der 27. Feldarkilleriebrigade (2. Königlich Württembergischen) im Frieden unterslellt.