Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Angabe 
sitãr Bezeichnung 
bei den für wilter der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Vewerbungen zu richten sind, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem wenn es nicht die Behörde 
s selbst ist, bei welcher die An. 
kmasen dessaen stelung gewünscht wird 
  
  
—— 
19. Oberbrückenwärter, 
20. #Brückenwärter, # — 
21. Kanzlisten bei der Direktion und den Ober- — 
beamten der Main-Neckar-Eisenbahn, 
22. Kanzleigehülfen bei der Direktion der Main- — 
Reckar-Eisenbabn, 
23. Büreaudiener der Direklion der Main-Neckar- — 
Eisenbahn, 
24. Büreaudienergehülsen der Direktion der Main- 
Neckar-Eisenbahn, 
25. Kassediener bei der Main-Neckar-Eisenbahn, 
76. Billeldrucker, 
Stellen, zu deren Er- 
langung der Nach- 
: . wusemckbkstans 
27-·I’Okllklonsdlkkkkks Ministerium der Finanzen. denen Prukung 
28.·-TBahnwärter, ersorderlich i#. uind 
29. .Weichensteller, zesoneinedrm 7 
30. Lademeister, — 
1. BStationsvorsteher, zur Hälfte. 
32. Stationsasüistenten, zur Halfte. 
33. Gehülsen für den Stations= und Expeditions= zur Hälfte. 
dieust, 
34. T Halteslellen-Aufseher, , 
35. Zugführer, 
N6. Schaffner, - —- 
31.fDieneruadSchrcibgehiilfcbeidemHochbaus —- 
amt Darmstadt. 
  
  
  
  
  
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
IV. Jullizministerium und die Abtheilungen draselben für geistlichr, Anterrichts- und Ardizinal-Angelegenhriten. 
9. Beim Hoftheater: 
Büreau= und Kassendiener. — GroßherzoglichksMilitasrs SIMZIFMEIIZYUWSJ 
Departement zu Schwerin. wöbenkichen wiisfenn 
schaftlichen Prufung. 
VIII. GSroßherzogthum Sachsen. 
IV. Im Bereiche des Bepartements der Finanzen. 
Expedienten und Kassengehülsen bei den Steuerein= mindestens zur Hälfte.)Departement der Finanzen. 
nahmen, soweit sic aus Staatskassen unmittelbar 
bezahlt werden. 
X. Großherzogthum Oldenburg. 
B. BHei den einzeluen Verwallungen. 
I. Justizverwaltung. 
3. Gerichtsvollzieher. — Selretariat des Gesammt- 
ministeriums zu Oldenburg. 
VI. Hebungswesen. 
Zu streichen sind: 
Die Stellen der Amtseinnehmer. 
  
  
  
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