Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Muster 6 (zu 8. 63). 
  
Nachdem der Kandidat der Medizin aus am 
ten 1 die ärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission zu 
mit der Cenfur „ " bestanden und den Bestimmungen über 
das praktische Jahr mit dem ten 1 entsprochen hat, wird ihm hierdurch 
die Approbation als Arzt mit der Geltung vom letztbezeichneten Tage ab für das Gebiet des Deutschen 
Reichs gemäß §. 29 der Reichs-Gewerbeordnung ertheilt. 
............................... ,den ten 1. 
(Siegel und Unterschrift der approbirenden Behörde.) 
Approbation 
für 
als Arzt.