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Baggermeister (sofern die erforderlichen technischen Kenntnisse nachgewiesen werden),
* Materialienverwalter,
*% Schiffsführer,
Steuermänner,
Magazin-Aufseher,
Nachtwächter,
WOberlootsen,
Obermaschinisten,
*“" Hafenmeister,
7% Oberschleusenmeister,
*7° Schleusenmeister,
Telegraphisten,
* Schleusenwärter,
* Fährwärter.
III. Militärverwaltung.
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.)
1. Kriegsministerium:
Kalkulatoren,
Zeichner.
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle i in der Naturalkontrole des Königlich
preußuschen Kriegsministeriums ist den Zahlmeistern vorbehalten.
Das Königlich sächsische Kriegsministerium behält sich die Ent-
scheidung über die Besetzung der Kalkulalorenstellen mit Zahlmeistern
von Fall zu Fall vor.
Wegen der Königlich württembergischen Militärverwaltung siehe
unten zu 5. „Intendanturen“.
2. Generalstab:
Büreauvorsteher,
Rechnungsführer,
Registratoren.
3. General-Inspektion des Militär-Erziehungs= und Bildungswesens:
Sekretär und Registrator,
Registralurassistent.
4. General-Militärkasse (Kriegszahlamt):
Rendant,
Ober-Buchhalter,
Kassirer,
Buchhalter,
Geheime Sekretäre.
Anmerkung. Jede zweite (in den nächsten fünf Jahren, vom 1. April 1900
ab gerechnet, jedoch nur jede vierte) Stelle der Buchhalter und Ge-
heimen Sekretäre bei der General-Militärkasse und dem Königlich
sächsischen Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim
Königlich württembergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle
der Buchhalter — ausschließlich des ersten Buchhalters den Zahl-
meistern vorbehalten.
*) Im Abschnitte II sind diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber regelmäßig nur im
Wege des rufrien oder der Beförderung zugängig sind, mit einem “ bezeichnet.
Diejenigen Siellen, welche nur den anstellungsberechtigten. Deckoffizieren und den Mililäranwärtern der
Marine vorbehalan sind, sind mit einem bezeichne