Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Baggermeister (sofern die erforderlichen technischen Kenntnisse nachgewiesen werden), 
* Materialienverwalter, 
*% Schiffsführer, 
Steuermänner, 
Magazin-Aufseher, 
Nachtwächter, 
WOberlootsen, 
Obermaschinisten, 
*“" Hafenmeister, 
7% Oberschleusenmeister, 
*7° Schleusenmeister, 
Telegraphisten, 
* Schleusenwärter, 
* Fährwärter. 
III. Militärverwaltung. 
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 
1. Kriegsministerium: 
Kalkulatoren, 
Zeichner. 
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle i in der Naturalkontrole des Königlich 
preußuschen Kriegsministeriums ist den Zahlmeistern vorbehalten. 
Das Königlich sächsische Kriegsministerium behält sich die Ent- 
scheidung über die Besetzung der Kalkulalorenstellen mit Zahlmeistern 
von Fall zu Fall vor. 
Wegen der Königlich württembergischen Militärverwaltung siehe 
unten zu 5. „Intendanturen“. 
2. Generalstab: 
Büreauvorsteher, 
Rechnungsführer, 
Registratoren. 
3. General-Inspektion des Militär-Erziehungs= und Bildungswesens: 
Sekretär und Registrator, 
Registralurassistent. 
4. General-Militärkasse (Kriegszahlamt): 
Rendant, 
Ober-Buchhalter, 
Kassirer, 
Buchhalter, 
Geheime Sekretäre. 
Anmerkung. Jede zweite (in den nächsten fünf Jahren, vom 1. April 1900 
ab gerechnet, jedoch nur jede vierte) Stelle der Buchhalter und Ge- 
heimen Sekretäre bei der General-Militärkasse und dem Königlich 
sächsischen Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim 
Königlich württembergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle 
der Buchhalter — ausschließlich des ersten Buchhalters den Zahl- 
meistern vorbehalten. 
*) Im Abschnitte II sind diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber regelmäßig nur im 
Wege des rufrien oder der Beförderung zugängig sind, mit einem “ bezeichnet. 
Diejenigen Siellen, welche nur den anstellungsberechtigten. Deckoffizieren und den Mililäranwärtern der 
Marine vorbehalan sind, sind mit einem bezeichne