Constantinopel:
unstatt
Lehranstallen im Auslande. — 269
VI. Großherzogthum Sachsen.
Jena: 1Lehr= und Erziehungs-Anstalt von Ernst
eiffer,
1 Erziehungs-Anstalt des Dr. Heinrich Stoy.
VII. Herzogthum Braunschweig.
Braunschweig: Privat-Lehranstalt des Dr. Her-
mann Jahn,
Seesen a. Harz: 1Jacobson-Schule unter Leitung
des Professors Dr. Emil Philippson,
Wolfenbüttel: 1#Samson-Schule unter Leitung des
Dr. Ludwig Tachau.
VIII. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Salzungen: 1 Privat-Realschule von Heinrich
Christian Wehner.))
IX. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Gumperda bei Kahla: 1 Lateinlose Abtheilung der
Lehr= und Erziehungs-Anstalt des
Professors Dr. Siegfried Schaffner.
X. Herzogthum Anhalt.
Ballenstedt: Progymnasiale Abtheilung (Privat-
Progymnasium) und 1 Real-Ab-
theilung des Privat-Instituts des
Professors Dr. Otto Wolterstorff.
XI. Fürsteuthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Keilhau: 1 Erziehungs-Anstalt des Professors Dr.
Johannes Barop.
XlIl. Fl#lrstenthum Waldeck.
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl
Gotthilf Caspari (Progymnasial-
Abtheilung und 1l Realschul-Ab-
theilung mit kaufmännischem Rechnen
und Unterricht in der Buchführung).?)
XIII. Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie.
Gera: 1# Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule
unter Leitung des Dr. Friedrich
Claußen.
XIV. Freie und Hansfestadt Läbeck.
Lübeck: 1 Privat-Realschule des Dr. G. A. Reimann.
XV. Freie und Hausestadt Hamburg.
Hamburg: 1Schule des Dr. T. A. Bieber,
1 Stiftungsschule von 1815 unter Leitung
des Dr. Oskar Dränert,
1 Schule des Dr. A. Wichard Lange,
1 Schule des Dr. Th. Wahnschaff,
# Realschule der Talmud-Tora unter
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt,
1Realschule des unter Leitung des Di-
rektors D. tbeol. J. Wichern und
des wissenschaftlichen Lehrers Karl
arald von Daneck stehenden
Paulinums, Pensionat des Rauhen
auses. .
Lehranstalten im Auslunde.
Karl Schwatlo.-)
Berlin, den 6. Juli 1901.
1 Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
1) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Ostertermin 1903 einschließlich Geltung.
2) Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich Geltung.
2) Die Anslalt darf Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestebens einer unter Leitung eines Regierungs-
Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausslellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von
ussichts=
wegen Heyehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen derselben sind
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af
verlin, Cari Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sintenseld in Verlin.