Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Mebergangsbestimmung. 
Mannschaften, welche vor dem 14. Februar 1888 der Ersatzreserve zweiter Klasse angehörten 
und mit diesem Zeitpunkt Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots geworden sind (Gesetz vom 
11. 2. 88. Art. II. S. 19, 2), weisen sich als solche durch ihre früheren Papiere aus.