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« VorstellungglisteB
enthaͤlt die
a) megen geistiger Gebrechen,
b) wegen körperlicher Gebrechen
auszumusternden Militarpflichtigen (8. 38).
Vorstellungsliste C
enthaͤlt die
a) wegen häuslicher Verhältnisse,
b) wegen bedingter Tauglichtelt bezw. wegen Mindermaß,
) wegen zeiliger Untauglichkeit
zum Landsturm ersten Aufgebots in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen (§. 39).
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Vorstellungsliste D
enthält die
a) wegen häuslicher Verhälinisse,
b) wegen geringer körperlicher Fehler bezw. wegen Mindermaß,
c) wegen zeitiger Untauglichkeit
zur Ersatzreserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen (§. 40).
Vorstellungsliste E
enthält die zur Aushebung in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen der Landbevölkerung.
Vorstellungsliste I
enthält die Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemännischen Voollerun, und zwar:
a) die Auszuschließenden,
b) die Auszumusternden,
c) die zur Marine-Ersatzreserve in Vorschlag Gebrachlen,
4) die zur Aushebung für die Marine in Vorschlag Gebrachten.
Die Eintragung der Militärpflichtigen in die Vorstellungsliste E erfolgt nach der bei der Musterung
festgesetzten Reihenfolge (§. 66,2).
. Sämmtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je vier Ausfertigungen von der Ersatzkommission
gefertigt und vollzogen, von denen je eine für die ständigen Mitglieder der Ober-Ersatzkommission
und der Ersatzkommission bestimmt ist.
Die Ausfertigungen für die Militärvorsitzenden läßt der Militärvorsitzende der Ersatzkommission,
die für die Civilvorsitzenden der Civilvorsitzende der Ersatzkommission anfertigen.
Als Beilagen zu den Vorstellungslisten dienen:
Beilage 1,
enthaltend die zur „spoftton der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, über welche zu ent-
scheiden ist (§. 82, );
Beilage 2,
enthallend die zur Zeit des Aushebungsgeschäfts noch vorläufig benrtanbie Rekruten (58. 76,3
und 81,2);
Beilage 3,
enthaltend diejenigen zum einjährig-sfreiwilligen Dienste Berechtigten, welche
a) wegen häuslicher Verhältnisse ihre Befreiung von der aktiven Dienstpflicht beantragen,
D) von den Truppen= bezw. Marinetheilen abgewiesen worden sind (§. 94, 7).
Die Anfertigung der Beilagen 1 und 2 liegt dem Militärvorsitzenden, diejenige der Beilage 3 dem
Civilvorsitzenden der Ersatzkommission ob und zwar in je vier Aussertigungen und nach demselben
Muster wie die Vorstellungslislen.
Betrefss Veränderungen bezw. Zugangsnachweisungen zu den Vorstellungslisten siehe 88. 68,, und 72,1.
Die Vorstellungslisten nebst Beilagen und Zugangonachweisungen werden mit den Restantenlisten
zusammen aufbewahrt und vernichtet (§. 4
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