Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

Muster 22, 23. 
Muster 22 zu §. 128. 
der im Bezirke der 
Arbeiter, welche von dem Bezirkskommando 
zum I. April 19 
— 140* 
Liste 
(Eisenbahnverwaltung) 
angestellten Beamten und 
kontrolirt werden und bis 
vom Waffendienste zurückzustellen sind. 
  
I. 2. 3939. 4 5. 6. I. 
Stellung Militär- Wann und bei Wohnort 
oder Vor= und Dienstgrad welchem Truppen- 
Nr. Funktion inlFamilien und theil ins stehende — — — — Bemerkungen 
Eisenbahn. namen Truppen= h geeh Ort Kreio 
dienste hattung Heer eingetreten ec. 
  
i 
l 
  
  
  
  
  
  
Musterqu§128. 
Bescheinigung 
über Anstellung im Dienste der (Bezeichnung der Eisenbahn). 
Der (Vor= und Familiennamen), welcher nach Ausweis seiner Militärpapiere im Bereiche des Bezirks- 
kommando kontrolirt wird, ist als (Stellung oder Funktion im Eisenbahndienste) 
bei der unterzeichneten Eisenbahnverwaltung angeslellt und daher vom Waffendienste zurückzustellen. 
(Ort, Datum.) 
(Bezeichnung der Eisenbahnverwaltung.) 
(Stempel.) 
Inhaber ist, sofern er im Eisenbahndienst verbleibt, bis zum 1. April. 
(Ort, Datum.) 
vom Wassendienste zurückgestellt. 
(Bezeichnung des Bezirkskommandos). 
(Stempel.) 
Anmerkung. 
Bei Bescheinigungen über Anstellung von ausgebildelen KSandsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots 
sind die Worte kontrolirt wird“ zu streichen und dafür zu setzen: „seinen Wohnsitz hat-
	        
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