Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Anlage 2 zu Ö. 91. 
Prüfungsordnung 
zum einjährig-freiwilligen Dienste. 
I. Gegenstände der Prüfung. 
8. 1. 
Die zur Prüfung Zugelassenen werden in Sprachen und in Wissenschaften geprüft. 
Die sprachliche Prüfung erstreckt sich, neben der deutschen, auf zwei fremde Sprachen, wobei dem 
Prüfling die Wahl gelassen wird zwischen dem Lateinischen, Griechischen, Französischen und Englischen. 
An Stelle des Englischen darf bei einzelnen durch den Reichskanzler bestimmten Prüfungs= 
kommissionen das Russische treten.“) 
Die wissenschaftliche Prüfung umfaßt Geographie, Geschichte, Deutsche Literatur, Mathematik 
und Naturwissenschaften. 
8 2. 
Hinsichtlich der einzelnen Prüfungsgegenstände werden nachstehende Anforderungen gestellt: 
a) Sprachen: 
In der deutschen Sprache muß der Prüfling die erforderliche Uebung und Gewandt- 
heit besitzen, um sich, mündlich und schriftlich, ohne grammatische oder logische Fehler, so aus- 
zudrücken, wie man es von einem jungen Manne seines Alters, der auf Bildung Anspruch 
macht, verlangen kann, 
In den beiden alten Sprachen genügt, insofern in denselben nach §. 1 geprüft wird, die Kennt- 
niß der Hauptregeln aus der Kasus-, Tempus= und Moduslehre, die Fähigkeit, einen leichteren 
Abschnitt aus einem Prosaiker (Julius Caesar, Cicero, Livius, Nenophon), sowie leichtere Dichter- 
stellen im epischen Versmaß, mit Aushülfe für einzelne seltener vorkommende Vokabeln, sonst 
aber mit Sicherheit und Geläufigkeit zu übersetzen, auch über die vorkommenden Formen und 
die einschlagenden grammatikalischen Regeln Auskunft zu geben. Daneben wird für das 
Lateinische die Uebersetzung eines leichten deutschen Diktats ohne wesentliche Verstöße gegen 
die grammatikalischen Regeln verlangt. 
In den neueren Fremdsprachen (Französisch, Englisch oder statt des letzteren Russisch) 
wird erfordert: neben richtiger Aussprache und Kenntniß der wichtigeren grammatikalischen 
Regeln die Fähigkeit, prosaische Schriften von milllerer Schwierigkeit (im Französischen beispiels- 
weise Voltaire's Charles XlI., Barthélémy's vozage du jeune Anarcharsis, Fénélon'se 
Télémaque, Michaud's histoire des eroisades, Segur's bistoire universelle, Plötz chrestomathie 
und dergleichen; im Englischen beispielsweise Goldsmith's Vicer of Wakeßield, Walter Scott's 
tales of a grandfather, W. Irving's sketchbook und dergleichen; im Russischen beispielsweise 
Gontscharow's Fregatte Pallas, Tolstoi's Ein Ueberfall — Sonderausgabe Berlin bei Bath — 
  
*) Findet bei der für die Prüfung örtlich zuständigen Prüfungskommission eine Prüfung im Russischen nicht 
statt, so darf diese dem Prüfling auf seinen Antrag gestatten, sich der Prüfung im Ruffischen bei einer der dazu bestimmten 
Prüfungskommissionen zu unterziehen. Letztere ist alsdann entsprechend in Kenntniß zu setzen und hat nach bewirkter 
Prüfung im Russischen das Ergebniß unter Uebersendung der schriftlichen Prüfungsarbeilen der örtlich zuständigen 
Kommission behufs Berücksichtigung bei der Entscheidung mitzutheilen.
	        
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