Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

74  Betrachtungen

Bei  einer  sehr  ausgedehnten  Theilnahme,  wie  sie  durch  die
angedeutete  Anordnung  ohne  Zweifel  zu  erreichen  steht,  wird
die  Altersversorgungskasse  im  Stande  sein,  auch  den  Arbeitern,
welche  schon  vor  dem  Eintritt  des  bestimmten  Lebensjahres
durch  besondere  Unglücksfälle  arbeitsunfähig  werden,  eine  fortlaufende
  Unterstützung  zu  bewilligen:  eine  Aufgabe  deren  Lösung
  die  Belgische  Altersversorgungskasse  bereits  übernommen
  hat.

Gerade  hierauf,  dass  ihnen  eine  ehrenvolle,  ihre  Selbstständigkeit
  nicht  aufhebende,  Hilfsquelle  nicht  nur  für  ihr  Alter,
sondern  auch  für  die  Fälle  eines  unverschuldeten  Unglücks  eröffnet
  werden  möchte,  sind  die  Wünsche  der  arbeitenden  Klassen
besonders  lebhaft  gerichle.  Wird  für  die  Befriedigung  dieses
gewiss  anzuerkennenden  Bedürfnisses  gesorgt,  so  wird  die  Anstalt
  sich  ohne  Zweifel  der  lebhaftesten  Sympathieen  der  arbeitenden
  Klassen  erfreuen,  und  die  indirecte  Nöthigung  zur  Betheiligung
  an  derselben  sicherlich  nicht  als  Härte  empfunden  werden.

Die  Einrichtung  vieler  Knappschaltskassen  lehrt,  dass  die
Mittel  zur  Bewilligung  von  Unterstützungen  an  Altersschwache
und  Verunglückte  nicht  immer  allein  aus  den  Beiträgen  der
Arbeiter  selbst  geschöpft  werden  müssen.  Die  Lohnherren  sind
oft  gern  bereit,  für  solche  Zwecke  Lasten  zu  übernehmen;  und
in  vielen  Fällen  kann  auch  der  Konsument  durch  angemessene
Abgaben  zu  einem  Beitrage  ohne  Unbilligkeit  und  erhebliche
Beschwerde  herangezogen  werden.

Nähere  Erörterungen  hierüber  gehören  nicht  in  den  Kreis
dieser  Untersuchungen;  nur  die  Hinweisung  darauf  erscheint  am
Platze,  dass  bei  Abgaben  und  Lasten  der  Zweck  zu  dem  sie
auferlegt  werden,  nicht  gleichgiltig  ist:  eine  Wahrheit,  welche
die  Finanzwissenschaft  in  unserer  Zeit  bisweilen  aus  den  Augen
verloren  zu  haben  scheint.

Die  Verhältnisse  der

Sterbekassen
sind  denen  der  Altersversorgungskasse  ähnlich;  nur  sehr  viel
einfacher,  da  die  Verpflichtungen  sich  viel  genauer  feststellen
und  sichere  Durchschniltszahlen  gewinnen  lassen.  Besteht  eine
Altersversorgungskasse,  so  würde  eine  allgemeine  Sterbekasse