— 367 —
Anlage 2.
Bestimmungen
über die
Abgaben-Erhebung auf dem KRaiser wilhelim-Kanal.
Lblchnitt 1.
„Tarife“.
I. Tarif für die Fahrt auf dem Kaiser Wilhelm-Kaual.
Für die Fahrt auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal werden von sämmtlichen Fahrzeugen, mit Aus-
nahme der nach 5.2 des Gesetzes vom 20. Juni 1899 (Anlage 5) hiervon befreiten, Abgaben
nach folgenden Sätzen erhoben:
A. von beladenen Fahrzeugen.
1. Im Durchgangsverkehr (oon der Elbe zur Kieler Föhrde oder umgekehr)). Mark
a) im allgemeinen Durchgangsverkehr
für die ersten 400 Registertons Nettoie ....... 0,60
für die überschießenden, bis einschließlich 600 Registertons Netto je . .... 0,40
für die weiter überschießenden, bis einschließlich 800 Registerions Netlo ie .... 0,30
für die weiter überschießenden Registertons Netto ie .. .... 0,20
mindesieusaber... 10,00
b) im deutschen Kästeufrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai 1881 — Reichs- Gesehbl. S. 1 —)
bei einer Schiffsgröe bis zu 50 Negistertons 2 Netto einschließlich, für iedes Negisterton.
Netto · 0,40
miudeftens aber .. 6,00
2. Im Theilstreckenverkehr (von der Elbe oder der Osssee nach einem n Plahe am
Kanal oder umgekehrt oder zwischen Plätzen am Kanal)
für jedes Registerton Netto
a) für das Passiren einer der Endschleusen ...... 0,20
b) für jede Strecke von 5 km (angefangene für voll gerechnet). ...... 0,01
mindestens aber r* eine Endschleuse passirt ist ...... 4,00
onst ...·.. 1,00
mit folgenden Ausnahmen: :
a) Fahreuge im Küstenfrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai 1881 — Reichs-
Gesetzbl. S. 97 —) bis 50 Registertons Netto einschl. zahlen für jedes
Registerton Neito:
a) für das Passiren einer der Endschleusen ... 0,10
b) für jede Strecke von 5 km (angefangene für voll gerecneh ... 0,01
mindestens abes sem eine Endschluse passirt st. ... 3,00
onst 1,00
5) Fahrzeuge, die nachweislich an einem der burch den Kanal abgeschnittenen
Wasserläufe der Burg—Kudensee'er Niederung beheimathet sind, zahlen
für die Strecke von der Elbe bis km 23 rr überhaußt
für jedes Registerton Netto- .. 0,10
mindestensabek...· 1,00
7) Kleinere offene nur durch Ruder oder Segel zu bewegende Voote sabren
im Kanal frei, für das Passiren einer der Endschleusen zahlen sie 1,00
Während der Monate Oktober bis einschließlich M, verden die Abgabensätze des I. Tarifs um 10 Proze höht.