— 376 —
Im Bezirke des Hauptsteueramts Breslau 1 ist eine Zollabferligungsstelle am städtischen Handels-
hafen daselbst errichtet worden, welcher folgende Besugnisse beigelegt sind:
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! und II über zollpflichtige Waaren und
inländisches Salz, Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen
Taback, Aussertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, unbeschränkte Abfertigung
im Eisenbahnverkehr und Abfertigung des mit dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschüssen aus-
gehenden oder niederzulegenden Zuckers nach §. 110 b unde der Ausführungsbestimmungen zum Z. St.G.
Zu Offenbach a. Glan und Medard im Bezirke des Hauptsteueramts zu Kreuznach sind
Uebergangsstellen mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier
errichtet worden.
Es ist ertheilt worden:
Dem Hauptsteueramte zu Brandenburg a. H. die Befugniß zur Ausfertigung von Begleit-
scheinen 1 über Leder im Veredelungsverkehre,
dem Nebenzollamte II zu Norburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Flensburg die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und zollfreie Massengüter sowie zur Abfertigung von
Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein,
dem Steueramt I zu Rathenom im Bezirke des Hauplsteueramts zu Brandenburg a. H. die
Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs,
dem Nebenzollamt ! zu Eupen (Unterstadt) im Bezirke des Hauptzollamts zu Aachen die
Befugniß zur Abfertigung und Bescheinigung des Ausgangs hinsichtlich des mit dem Anspruch auf
Steuervergütung ausgehenden Bieres,
dem Steueramt 1 zu Bitterfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Befugniß
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen lI,
dem Steueramt 1 zu Beuthen a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Kokosgarn,
dem Nebenzollamt 1 zu Opaleniec im Bezirke des Hauptzollamts zu Neidenburg die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und
dem Steueramt I zu Salzuflen im Bezirke des Hauptsteueramis zu Lemgo die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Aktiengesellschaft Hoffmann's Stärkefabriken daselbst
bestimmten Maschinen und Maschinentheile (Nr. 15 b des Zolltarifs) sowie leeren gebrauchten Säcke.
Im Königreiche Bayern.
Zu Kirchheim a. Eck im Bezirke des Hauptzollamts zu Ludwigshafen a. Rh. und Mauchen-
heim im Bezirke des Hauptzollamts in Kaiserslautern sind Uebergangsstellen, und zwar erstere mit der
Befugniß zur Absertigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Wein, letztere mit der Befugniß
zur Erhebung der Uebergangsabgabe von Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs-
scheinen über Bier, errichtet worden.
Zu Lindenberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Lindau ist ein mit einer allgemeinen Nieder-
lage verbundenes Nebenzollamt I mit folgenden Befugnissen errichtet worden:
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und II. Ausfertigung und Erledigung von
Uebergangsscheinen, Erledigung von Branntweinbegleitscheinen, Abfertigung und Erledigung des Waaren-
Ein= und -Ausgangs im Eisenbahnverkehre (§§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes) sowie Aus-
fertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs.
Im Königreiche Württemberg.
Das mit dem Kameralamte verbundene Hauptsteueramt Cannstatt ist aufgehoben und gleichzeilig
in Cannstatt ein Zollamt mit allgemeinem Niederlagerecht errichtet worden. Das Zollamt Cannstatt
ist dem Hauptzollamte Stuttgart unterstellt und es sind ihm die gleichen Abfertigungsbefugnisse, welche
das seitherige vereinigte Kameral= und Hauptsteueramt hatte, eingeräumt worden. Dem Kameralamite
Cannstatt sind die Abfertigungsbefugnisse im Branntweinverkehre verblieben.