Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Im Bezirke des Hauptsteueramts Breslau 1 ist eine Zollabferligungsstelle am städtischen Handels- 
hafen daselbst errichtet worden, welcher folgende Besugnisse beigelegt sind: 
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! und II über zollpflichtige Waaren und 
inländisches Salz, Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen 
Taback, Aussertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, unbeschränkte Abfertigung 
im Eisenbahnverkehr und Abfertigung des mit dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschüssen aus- 
gehenden oder niederzulegenden Zuckers nach §. 110 b unde der Ausführungsbestimmungen zum Z. St.G. 
Zu Offenbach a. Glan und Medard im Bezirke des Hauptsteueramts zu Kreuznach sind 
Uebergangsstellen mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier 
errichtet worden. 
Es ist ertheilt worden: 
Dem Hauptsteueramte zu Brandenburg a. H. die Befugniß zur Ausfertigung von Begleit- 
scheinen 1 über Leder im Veredelungsverkehre, 
dem Nebenzollamte II zu Norburg im Bezirke des Hauptzollamts zu Flensburg die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und zollfreie Massengüter sowie zur Abfertigung von 
Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, 
dem Steueramt I zu Rathenom im Bezirke des Hauplsteueramts zu Brandenburg a. H. die 
Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
dem Nebenzollamt ! zu Eupen (Unterstadt) im Bezirke des Hauptzollamts zu Aachen die 
Befugniß zur Abfertigung und Bescheinigung des Ausgangs hinsichtlich des mit dem Anspruch auf 
Steuervergütung ausgehenden Bieres, 
dem Steueramt 1 zu Bitterfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Befugniß 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen lI, 
dem Steueramt 1 zu Beuthen a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Kokosgarn, 
dem Nebenzollamt 1 zu Opaleniec im Bezirke des Hauptzollamts zu Neidenburg die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und 
dem Steueramt I zu Salzuflen im Bezirke des Hauptsteueramis zu Lemgo die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Aktiengesellschaft Hoffmann's Stärkefabriken daselbst 
bestimmten Maschinen und Maschinentheile (Nr. 15 b des Zolltarifs) sowie leeren gebrauchten Säcke. 
Im Königreiche Bayern. 
Zu Kirchheim a. Eck im Bezirke des Hauptzollamts zu Ludwigshafen a. Rh. und Mauchen- 
heim im Bezirke des Hauptzollamts in Kaiserslautern sind Uebergangsstellen, und zwar erstere mit der 
Befugniß zur Absertigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Wein, letztere mit der Befugniß 
zur Erhebung der Uebergangsabgabe von Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs- 
scheinen über Bier, errichtet worden. 
Zu Lindenberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Lindau ist ein mit einer allgemeinen Nieder- 
lage verbundenes Nebenzollamt I mit folgenden Befugnissen errichtet worden: 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ! und II. Ausfertigung und Erledigung von 
Uebergangsscheinen, Erledigung von Branntweinbegleitscheinen, Abfertigung und Erledigung des Waaren- 
Ein= und -Ausgangs im Eisenbahnverkehre (§§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes) sowie Aus- 
fertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs. 
Im Königreiche Württemberg. 
Das mit dem Kameralamte verbundene Hauptsteueramt Cannstatt ist aufgehoben und gleichzeilig 
in Cannstatt ein Zollamt mit allgemeinem Niederlagerecht errichtet worden. Das Zollamt Cannstatt 
ist dem Hauptzollamte Stuttgart unterstellt und es sind ihm die gleichen Abfertigungsbefugnisse, welche 
das seitherige vereinigte Kameral= und Hauptsteueramt hatte, eingeräumt worden. Dem Kameralamite 
Cannstatt sind die Abfertigungsbefugnisse im Branntweinverkehre verblieben.
	        
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